Wer haftet bei Verschmutzung in Wohngemeinschaften durch Gäste / Besuch?

3 Antworten

Der Verschmutzer.


Profilusis 
Beitragsersteller
 20.09.2024, 23:41

Ja und wer wäre das? Also die Mieterin die ihre Gäste einlud?

Aufforderung schriftlich an die Mitmieterin unter Fristsetzung, die Verunreinigungen und Abfälle zu beseitigen, denn sie haftet für ihre Gäste. Wenn sie dem nicht folgt, Reinigungsdienst beauftragen und die Kosten erstatten lassen, notfalls einklagen als Schadensersatz.

Je nach Lage des Mietvertrages eine Kündigung der Missliebigen nach Abmahnung herbeiführen.