Wenn mich jemand zu Boden drückt gegen meinen Willen?

3 Antworten

Guten Tag!

Kommt auf die Dauer und Intensität an. Die Freiheitsberaubung nach § 239 Abs. 1 StGB ist auch dann erfüllt, wenn das Opfer auf andere Weise der Freiheit beraubt wird. Dies liegt in jedem Tun oder Unterlassen, die eine vollständige Aufhebung der Fortbewegungsfreiheit zur Folge hat. Eine Erschwerung allein reicht nicht. Im Einzelfall kann es aber vorliegen, wenn das Opfer Hemnisse nicht überwinden kann (vgl. BGH NJW 93, 1807).

Unstreitig liegt hier aber eine Nötigung nach § 240 Abs. 1 StGB vor. Wird das Opfer durch die Tathandlung verletzt, käme noch eine Körperverletzung nach § 223 Abs. 1 StGB in Betracht.

Fazit: Liegen keine solche Anhaltspunkte vor, ist die Freiheitsberaubung zu Gunsten des Täters abzulehnen. Andernfalls lässt es sich durchaus bejahen.

Mit freundlichen Grüßen

ChaosLeopard

Nein, das wäre Körperverletzung.

Freiheitsberaubung liegt dann vor, wenn du eingesperrt oder an einem Ort festgehalten wirst, dich also nicht frei bewegen kannst.

Wenn dich jemand zu Boden drück, dann ist das nur ein kurzer Augenblick.

(Glaube ich zumindest... Bin mir da nicht sicher ^^)

Ja. Das Gleiche auch, wenn dich jemand gegen eine Wand drückt.