Wenn man Freigesprochen wird, kann man das Gefängnis gleich am selben Tag verlassen?
Wenn jemand Freigesprochen wird kann man die U-Haft am selben Tag verlassen?
Das gilt nicht, wenn man für die JVA Freigesprochen wurde, aber in den Maßregelvollzug Verurteilt wird. Wenn man Schuldunfähig eingestuft wurde, dann bleibt man weiterhin in Haft.
Liege ich da richtig?
3 Antworten
Man wird nicht "für die JVA freigesprochen" Freispruch ist Freispruch. Das Gericht hebt dann sofort den bestehenden Haftbefehl auf und man kann das Gerichtsgebäude als freier Mann verlassen. Zumindest wenn es nicht noch andere gültige Haftbefehle gibt - was nicht selten ist. Aber wenn es keine anderen Haftbefehle gibt, kann man dann seinen Kram als Besucher aus der JVA abholen. Ist der Angeklagte beim Urteil nicht im Gerichtssaal anwesend, wird der Haftbefehl aber auch aufgehoben und der Angeklagte noch am selben Tag aus der JVA entlassen.
Wenn im Urteil entschieden wurde, dass eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nach § 63 StGB angeordnet wird, findet - nach Rechtskraft der Urteils - schnellstmöglich eine Verlegung dorthin statt. Solange bleibt man in U-Haft.
Das kommt darauf an, wie schnell das Entlassungersuchen in der JVA ist. Irgendwann ist auch das Personal für die Ausschleusung weg.
Wenn man schuldunfähig gesprochen wird kommt man normalerweise in die forensische Psychiatrie.