wenn man etwas an einen gewerblichen kunden verkauft hat darf während der bearbeitung der käufer noch den preis ändern?

2 Antworten

Du handelst also gewerblich

ich habe vor einem gewerblichen kunden eine große ladung einer wahre zu verkaufen

Ware nicht wahre. Bei der Frage muss ich leider sagen, es fehlt an Grundwissen. Lies den Link mal nach, ansonsten kann man dir nur empfehlen einen Gründerkurs bei deiner IHK zu belegen, angefangen von der Steuerpflicht, Gewerbepflicht, notwendige Versicherungen bis hin zu Abschreibungen. Neben dem BGB ist vor allem das HGB zu beachten. Es gibt eine Vielzahl von Fallstricken.

https://www.haufe.de/finance/haufe-finance-office-premium/handelsgeschaeft-21-zustandekommen-eines-handelsgeschaefts_idesk_PI20354_HI6794994.html

Nur, wenn der Preis offenkundig falsch war.

Z.B. 50 € gemeint aber 500 € geschrieben.

Über den Rest müssen ggf. Gerichte entscheiden.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.