Wenn man einen gesetzlichen Betreuer hat, darf man dann trotzdem den Ausbildungs- und Arbeitsvertrag selber unterschreiben?
Wenn man einen gesetzlichen Betreuer hat, darf man dann trotzdem den Ausbildungsvertrag und den Arbeitsvertrag selber zu unterschreiben?
Kann der gesetzlicher Betreuer mir verbieten den Ausbildungsvertrag- und den Arbeitsvertrag selber zu unterschreiben?
Muss er dann für mich unterschreiben? Wenn er es verweigert zu unterschreiben, darf ich dann die Ausbildung und die Arbeit nicht machen?
2 Antworten
- Wenn man minderjährig ist : Nein
- Wenn man volljährig ist und einen Einwilligungsvorbehalt in der Betreuungsurkunde hat (und eine Betreuung für den Bereich) : Nein
- Sonst ja.
Wenn kein Einwilligungsvorbehalt in der Bestallungsurkunde hat, dann gilt man generell als voll geschäftsfähig bei Volljährigen. D.h. du dürftest Verträge rechtswirksam unterschreiben
Auch bei dieser Frage: es kommt auf den Umfang der gesetzlichen Betreuung an. Schau bitte in das Schreiben vom Betreuungsgericht, für welche Bereiche da ein Betreuer überhaupt eingesetzt ist, dann kannst du daraus ableiten, ob der Betreute einen eigenen Vertrag abschließen darf oder nicht. Beim Thema "Ausbildung" klingt das zudem danach, dass der Betreute auch noch nicht volljährig ist, dementsprechend sind solche Art Verträge ohnehin schwebend unwirksam.
Und wenn der Betreute volljährig ist, darf der gesetzlicher Betreuer den Betreuten verbieten die Ausbildung zu machen und auch verbieten den Ausbildungsvertrag- und den Arbeitsvertrag zu unterschreiben?
Wie Dir bereits hundertmal geschrieben wurde, kommt es auf die Aufgaben an, die der Betreuer lt. Bestallungsurkinde des Gerichts gegenüber dem Betreuten wahrzunehmen hat. Welche das sind, können wie hier doch nicht wissen und Dir deshalb auch keine wirklich korrekte Antwort geben.
Bitte lies meine Antwort noch einmal etwas gründlicher. Es kommt drauf an, was im Beschluss vom Betreuungsgericht drin steht. Oder, ich frage mal anders: Welcher genaue Wortkaut steht denn da?
Wie aus einer früheren Frage herauszulesen:
Hallo, die Aufgabenkreise- und Bereiche meines gesetzlichen Betreuer umfassen:
- Sorge für die Gesundheit (Gesundheitsfürsorge)
- Aufenthaltsbestimmung
- Vermögenssorge
- Wohnungsangeleinheiten
- Entgegennahme, Öffnen und Anhalten der Post
- Rechts- /Antrags- und Behördenangelegenheiten
Rechtsangelegenheiten werden auch vertragliche Dinge beinhalten. Folglich wird dein Betreuer deinen Arbeitsvertrag genehmigen müssen. Im Übrigen hat der Betreuer in deinem Interesse zu handeln, also so wie es dir am meisten nutzt. Das heißt nicht automatisch, dass er alles genehmigen muss was du willst, das heißt aber auch, dass er nicht einfach wie ein König über dich herrschen kann, sondern bei Abwägung aller Fakten das Beste für dich entscheiden muss. Wenn dein Betreuer also der Meinung ist, dass du die Ausbildung nicht pavken wirst, wäre es sogar schlau, diesem Wunsch nach exakt dieser Ausbildung eher nicht nachzukommen, denn langfristig betrachtet hast du ja nix davon. Im Übrigen muss der Betreuer dem Betreuungsgericht auch Rechenschaft über seine Entscheidungen ablegen, er lann also nicht einfach machen was er lustig ist.
Was mich ein wenig nervt ist, dass du mit solchen wichtigen Infos erst nach mehrmaligem Nachfragen rausrückst, das macht es einem hier natürlich nicht gerade einfacher, dir sinnvoll zu helfen.
Also mit "genehmigen müssen" meine ich: folglich muss der Vertrag uber deinen Betreuer erstmal genehmigt werden müssen bevor er wirksam ist
Ah sorry, hatte ich übersehen. Eigentlich ja noch schlimmer, dass der es offensichtlich nicht mal selbst nötig hat, so relavante Informationen selbst zu geben.
Ich glaub ich denk mir da auch eher meinen Teil zu. Vermutlich besser so.
Und wenn man eine gesetzliche Betreuung ohne Einwilligungsvorbehalt hat, ist man dann trotzdem geschäftsfähig?