Wenn man bei angeblicher Abklärung einer möglichen Kindeswohlgefährdung die Termine mit SPFH nicht regelmäßig wahrnimmt?

4 Antworten

Es wird auf jeden Fall der Familie negativ angelastet und kann bei Wiederholung dazu führen, dass die Kinder "weggenommen" werden.

Wenn die Familienhilfe Teil des vereinbarten Schutzkonzepts ist, dann ist das natürlich negativ.

Je nach Fallkonstellation würde ich zumindest eine gerichtliche Erörterung prüfen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Sozialer Dienst (Jugendamt)

Davon ist wohl auszugehen, fehlende mitarbeit der Eltern/Erziehungsberechtigten!

Das läßt sich pauschal nicht beantworten.

Einen Gefallen tut man sich und den Kindern damit nicht.

(Vorl. Hinweis in eigener Sache: manche kennen mich vielleicht noch unter dem Benutzernamen: "Agamemnon712".)

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.