Wenn jemand wegen Körperverletzung und Sachbeschädigung verurteilt wird, erscheint die Verurteilung dann auf dem Führungszeugnis?

3 Antworten

Sollte die Strafe über 90 Tagessätze oder Freiheitsstrafe gewesen sein, dann steht es auf jeden Fall drin


Granada3 
Beitragsersteller
 17.09.2024, 20:02

Okay. Dann wird's denk ich nicht auf dem Führungszeugnis erscheinen. Schade. Weil jemand der eine Schlägerei angefangen hat sollte find ich die vollen Konsequenzen dafür tragen. Also sollte es auch auf dem Führungszeugnis erscheinen.

erkosm  17.09.2024, 20:22
@Granada3

Kommt eben auf die Strafe an und es gibt einfache oder gefährliche oder schwere Körperverletzung, fahrlässig oder vorsätzlich.. spielen viele Faktoren eine Rolle aber ja, wer Illegales tut soll dafür auch gerade stehen

ruhrgur  17.09.2024, 20:00
oder Freiheitsstrafe

Freiheitsstrafe bis zu drei Monaten wird ebenso nicht aufgeführt.

Strafmaßabhängig.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.

Das kommt darauf an, zu welcher Strafe die Person konkret verurteilt wurde und ob diese bereits vorbestraft ist. Im Regelfall führt einfache KV und Sachbeschädigung bei einem reuigen Ersttäter nicht dazu, dass wir uns in einem Strafrahmen bewegen, der auf dem Führungszeugnis auftauchen würde.

Realistisch ist hier im Regelfall eine Geldstrafe von bis zu 50 Tagessätzen (vgl. Theiß, Sitzungsdienst des Staatsanwalts, 12. Aufl., Rn. 195); auf dem Führungszeugnis würde diese bei einem Ersttäter nicht aufgeführt werden (§ 32 II Nr. 5 BZRG).

LG

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Erfahrung als Wahlverteidiger (§ 138 II StPO)

Granada3 
Beitragsersteller
 17.09.2024, 20:04

Wenn jemand eine Schlägerei beginnt, sollte er dafür die Konsequenzen tragen, wozu auch gehört dass ne Verurteilung im Führungszeugnis steht. Find ich fragwürdig warum man es erst ab gewissen Tagessätzen reinschreiben sollte. Aber gut. So ist es anscheinend nunmal.

ruhrgur  17.09.2024, 20:13
@Granada3

Für irgendwelchen Kleinkram möchtest du nicht direkt einen Eintrag im Führungszeugnis haben. Dies wird natürlich bei der Strafzumessung entsprechend berücksichtigt. Sowohl bei Geldstrafen über 90 Tagessätzen als auch bei Freiheitsstrafen über drei Monaten, ist dies u. a. ein Punkt, der hinsichtlich der Zumessung berücksichtigt werden kann.

Granada3 
Beitragsersteller
 17.09.2024, 20:56
@ruhrgur

Es ist kein Kleinkram wenn einer jemanden in den Schwitzkasten nimmt und der andere drauf haut. Und zuvor anbietet ob man nicht das Lokal verlassen wollen damit man die Sache "Draußen regelt" = eine Schlägerei will.

So jemand will sich offenbar schlagen. Insofern sollte es auch im Führungszeugnis erscheinen. Auch wenn der Geschädigte noch mit nem blauen Fleck davon gekommen ist. Jemand der jemanden feste auf den Kopf schlägt während eine Person im Schwitzkasten ist und es daher einen stark sichtbaren blauen Fleck gibt + Krankenhaus-Check, ob alles am und im Kopf in Ordnung ist, jemand der es zu sowas bringt, hat auf jeden Fall in Kauf genommen dass die Geschädigte Person bleibende Schäden davon tragen könnte.

Und dennoch steht die Verurteilung nicht im Führungszeugnis, weil's glücklicherweise "nur" einen blauen Fleck gab + kaputte Brille + Krankenhaus-Check mit dem Rettungswagen.

ruhrgur  17.09.2024, 21:02
@Granada3
Es ist kein Kleinkram wenn einer jemanden in den Schwitzkasten nimmt und der andere drauf haut

Das habe ich auch zu keinem Zeitpunkt behauptet. Mein Kommentar war darauf bezogen, warum es generell diese Regelung gibt.

Und dennoch steht die Verurteilung nicht im Führungszeugnis, weil's glücklicherweise "nur" einen blauen Fleck gab

Wie ich bereits in meiner Frage schrieb habe, lässt sich dies nicht sagen. Bei einfacher KV und Sachbeschädigung ist regelmäßig bei einem reuigen Ersttäter eine Geldstrafe von nicht mehr als 50 Tagessätzen zu erwarten. Das heißt nicht, dass es in diesem konkreten Fall nicht anders sein kann. Verurteilen kann das zuständige Gericht theoretisch zu einer Geldstrafe von bis zu 360 Tagessätzen oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren.

Wenn keine Reue erkennbar ist, keine Rechtfertigungsgründe vorliegen, der Geschädigte im Krankenhaus behandelt werden musste, usw. kann man hier auch gut und gerne mal auf Freiheitsstrafe von vier Monaten erkennen. Diese würde auch im Führungszeugnis auftauchen.

ruhrgur  17.09.2024, 21:10
@Granada3

Das ist auch kein Grund. Wer sich selbst so stark besäuft, dass er nicht mehr schuldfähig ist, kann wegen Vollrauschs angeklagt werden.

[Kommentar des FS wurde in „okay“ umgeändert, daher steht das hier jetzt relativ kontextlos]

Granada3 
Beitragsersteller
 17.09.2024, 21:12
@ruhrgur

Ja egal. Das mitm Alkohol ist unnötig. Wissen eh alle