Wenn jemand schon wegen mehrerer Morde verurteilt wurde und die besondere Schwere der Schuld festgestellt wurde, aber dann noch weitere Morde im Nachhinein...?

6 Antworten

Zu einer Verhandlung schon, denn auch für die anderen Taten braucht es eine Aufklärung. Eine Verschärfung der Strafe wird es nicht mehr geben.

Was willst du da noch verschärfen?

Mehr als lebenslange Haft geht nicht und die ohnehin schon angeordnete Sicherheitsverwahrung unterscheidet sich davon nicht wesentlich.

Der hat dann tatsächlich gute Chancen, sein Lebensende in einer Zelle zu erleben.

https://de.m.wikipedia.org/wiki/Heinrich_Pommerenke


horribiledictu  24.09.2024, 06:57

es gibt bei dem, was hier Lebenslang gennt wird, aber in der Regel maximal 15 Jahre ausmacht, sehr wohl eine Verschärfung, nämlich *wirklich* Lebenslang!

RobertLiebling  24.09.2024, 07:37
@horribiledictu
was hier Lebenslang gennt wird, aber in der Regel maximal 15 Jahre ausmacht

Das ist auch ein Märchen, das nicht auszurotten ist.

Nach frühestens 15 Jahren kann erstmals eine Aussetzung der Reststrafe zur Bewährung geprüft werden. Stellt der Inhaftierte nach wie vor eine Gefahr für die Allgemeinheit dar, bleibt er in Haft. So haben einige bereits mehr als 50 Jahre hinter Gittern verbracht.

Bei festgestellter besonderer Schwere der Schuld kommen stets noch ein paar Jährchen obendrauf.

Im Durchschnitt (!) sitzen zu lebenslanger Haft Verurteilte hierzulande ca. 19 Jahre in Regelvollzug. Soviel zu "maximal 15 Jahre".

horribiledictu  24.09.2024, 08:31
@RobertLiebling

auch 19 Jahre sind nicht Lebenslang! (wobei ich persönlich Lebenslang eher nicht für Mord gäbe, da da die Rückfallsquote ohnehin sehr niedrig ist, sondern eher bei Gewalt- udn Eigentumsdelikten im mehrfache Wiederholungsfall, und bei Korruption durch Politiker schon beim ersten Mal)

Wird nicht gehen, lebenslang ist lebenslang. ein "einfacher Mörder" kann duchaus nach 15 Jahren aus dem Knast kommen. bleibt allerdings dann weiter lebenslänglich veraurteilt. d.h. bis zu seinem letzten Atemzug wird er unter der Fuchtel eines Bewährungshelfers stehen, der die entsprechenden Auflagen überwacht.

Nehmen wir einfach mal die Frau, die ihren Mann vergiftete. Wenn sie nach 15 Jahren der guten Führung aus dem Gefängnis auf Bewährung entlassen wird, dann wird wohl nach einiger Zeit, wenn sie wieder in die Gesellschaft gefunden hat, die Überwachung der Bewährungsauflagen so ausschauen, dass vielleicht alle 4 Wochen mal ein "lebst du noch Gespräch" mit dem Bewärhungshelfer stattfinden wird.

Aber ein mehrfacher Mörder, der so wie so schon mit der anschließenden Sicherheitsverwahrung belegt wurde, was will man dem noch nehmen?

Für die Angehörigen der Opfer dürfte es schon gut sein, wenn sie wissen was aus ihren Liebsten nun final geworden ist. sonst aber auch nichts.

kommt es nach deutschem Strafrecht überhaupt noch zu weiteren Gerichtsverhandlungen

Ja selbstverständlich. Und dann wird eine Gesamtstrafe gebildet.

und einer Strafverschärfung?

Nein, es bleibt natürlich bei der Höchststrafe.

Woher ich das weiß:Recherche

Ja, denn dabei handelt es sich ja um "neue" Vergehen - und die müssen separat verhandelt werden.

Und strafverschärfend kann immer noch eine Sicherungsverwahrung angeordnet werden.