Wenn jemand, jemanden nachweislich mit einem Fluch belegt und die Person einen Unfall baut (selbstverschuldet), kann der Hexer dafür rechtlich belangt werden?

10 Antworten

Hexerei, Zauberei, schwarze Magie oder sonstiger Okkultismus kann selbstverständlich NICHT rechtlich verfolgt werden, geschweige das dass ganze in irgendeiner Form gerichtsverwertbar ist!

Ob man an sowas glaubt ist natürlich reine Interpretationssache, die allermeisten Menschen halten sowas natürlich für kompletten Mumpitz! Meine Wenigkeit eingeschlossen.

Die Juristik befasst sich ausschließlich mit Sachen die im wahren Leben passieren können und nicht mit irgendwelchem ausgedachten Hokuspokus oder Fabelgeschichten, welche reine Einbildung sind.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Befasse mich viel mit dem Thema Recht.

Nein. Derlei ist Unfug und wird vor Gericht entsprechend behandelt.

Pseudowissenschaften haben vor Gericht in der Regel keine Relevanz.

Nein, sicher nicht. Denn logisch denkende Menschen glauben an so etwas nicht. Ich muss aber sagen ich denke schon, dass es sowas geben kann.. ich glaube zumindest an verfluchte Orte oder auch teilweise an durch die Präsens einer Person verursachten Fluch vllt.