Wenn jemand Angeklagt wird bekommt der Anwalt desjenigen dann schon vor dem Gerichtsverfahren mitgeteilt ob und welche Zeugen es gibt und was genau alles ...?
und was genau alles schon bei der Polizei durch Zeugen ausgesagt wurde, die genauen Paragraphen der Anklage? Alles? Oder weiß der Anwalt nicht wie viele Zeugen kommen werden im Verfahren und wie diese heißen?
2 Antworten
bekommt der Anwalt desjenigen dann schon vor dem Gerichtsverfahren mitgeteilt ob und welche Zeugen es gibt und was genau alles ...?
Der Angeschuldigte bzw. dessen Verteidiger, sofern er einen solchen benannt oder beigeordnet bekommen hat, erhält die Anklageschrift. In dieser sind auch sämtliche Beweismittel, einschließlich der zu ladenden Zeugen, benannt.
und was genau alles schon bei der Polizei durch Zeugen ausgesagt wurde
Das geht aus den Ermittlungsakten bzw. der Verfahrensakte hervor. Der Beschuldigte kann hierin Einsicht nehmen, sofern er keinen Verteidiger hat, wenn er bereits einen solchen benannt hat, kann entsprechend der Verteidiger die Einsicht (oder auch Mitnahme in die Geschäftsräume, § 32f II 3 StPO) anfordern.
LG
Der Anwalt sollte alles Wissenswerte aus den Akten wissen.