Wenn jemand Angeklagt wird bekommt der Anwalt desjenigen dann schon vor dem Gerichtsverfahren mitgeteilt ob und welche Zeugen es gibt und was genau alles ...?

2 Antworten

bekommt der Anwalt desjenigen dann schon vor dem Gerichtsverfahren mitgeteilt ob und welche Zeugen es gibt und was genau alles ...?

Der Angeschuldigte bzw. dessen Verteidiger, sofern er einen solchen benannt oder beigeordnet bekommen hat, erhält die Anklageschrift. In dieser sind auch sämtliche Beweismittel, einschließlich der zu ladenden Zeugen, benannt.

und was genau alles schon bei der Polizei durch Zeugen ausgesagt wurde

Das geht aus den Ermittlungsakten bzw. der Verfahrensakte hervor. Der Beschuldigte kann hierin Einsicht nehmen, sofern er keinen Verteidiger hat, wenn er bereits einen solchen benannt hat, kann entsprechend der Verteidiger die Einsicht (oder auch Mitnahme in die Geschäftsräume, § 32f II 3 StPO) anfordern.

LG

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Erfahrung als Wahlverteidiger (§ 138 II StPO)

Der Anwalt sollte alles Wissenswerte aus den Akten wissen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.