Wenn ein Gericht in Deutschland die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus anordnet, ist ein internationaler Haftbefehl rechtlich möglich?
Wenn ein Gericht in Deutschland die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus anordnet, dann heißt es, dass man danach festgenommen wird.
Aber was ist, wenn man zu dem Zeitpunkt nicht in Deutschland ist? Wäre ein internationaler Haftbefehl rechtlich möglich?
1 Antwort
Nutzer, der sehr aktiv auf gutefrage ist
Unnötig, den krallen sie sich bei der Einreise, die sind so blöd und kommen freiwillig!
Oder das Land in dem sie sich verstecken sperrt die ein und schiebt die dann ab.
Also NEIN!