Wenn die Polizei auftaucht wegen schwere Körperverletzung?

6 Antworten

Die Täter werden erstmal mit auf die Wache genommen. Da werden sie dann befragt. Entweder werden sie dann von den Eltern abgeholt oder kommen in die Psychatrie oder das Jugendamt kümmert sich um eine Inobutnahme. Je nachdem wie die Gegebenheiten so sind. Eine Strafe in dem Sinne gibt es nicht, da man ja erst ab 14 strafmündig ist. Ein (Familien-) Gericht kann aber Erziehungsmaßnahmen, wie die Unterbringung in einer (geschlossenen) Wohngruppe oder eine verpflichtende Teilnahme an einem Anti-Aggressionstraining anordnen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Azubine im Rechtsbereich

Lenimx  14.09.2024, 15:27

Die Tat kann aber vermerkt werden und wenn dann nach dem 14. Geburtstag wieder was passiert, fällt die Strafe dann härter aus.

Wenn ich deine ganzen Fragen lese, frage ich mich, ob diese auf realen Erlebnissen beruhen - dann solltest du dir dringend eine andere Umgebung suchen - oder in deiner Einbildung stattfinden. Für den Fall würde ich eine psychologische Beratung empfehlen.

Beschäftige dich doch mal mit was Sinnvollem statt Gewaltphantasien.

Ja, und dort werden dann die Eltern informiert, die die Kinder dann abholen dürfen!

Es gibt dann einen Bericht ans Jugendamt und an die Schule und natürlich eine Anzeige! Die Strafe teilt dann der Richter mit - die Eltern zahlen das Schmerzengeld und die Arztkostet und die Sozialstunden (Arbeiten ohne Lohn) dürfen die Jugendlichen dann verrichten. Sofern die Eltern Teilschuld haben, kommen die Kinder ersteinmal ins Kinderheim mit Sonderschule.


DerCaveman  14.09.2024, 14:56
die Eltern zahlen das Schmerzengeld und die Arztkostet

Warum die Eltern? Die haben doch gar nichts verbrochen.

Eckengucker  14.09.2024, 14:24

Unter 14 Jahren sind Kinder Strafunmündig..... und die Eltern haften nicht für ihre Kinder, das ist ein Irrglaube, selbst wenn ein Schild an einer Baustelle steht. Lediglich eine Verletzung der Aufsichtspflicht wäre in jungen Jahren möglich aber kaum nachweisbar.

Abvgel 
Beitragsersteller
 14.09.2024, 14:23

Auch wenn man erst mit 14 strafmündig ist?

PlanckEinstein  14.09.2024, 16:05
@Abvgel

Unter 14 Jahren kann man nicht bestraft werden. Allerdings kann man (je nach persönlicher Entwicklung) zur Zahlung von Schadensersatz und Schmerzensgeld verurteilt werden.

Ja. Und dann werden die Erziehungsberechtigten angerufen, die dürfen die Bälger dann abholen.


Abvgel 
Beitragsersteller
 14.09.2024, 14:19

Was für konsequenzen

hätte das? Vorallem wenn das mehrmals passiert

SuperKuhnibert4  14.09.2024, 14:20
@Abvgel

Das Jugendamt wird informiert. Aber solange sie unter 14 sind, können sie nicht bestraft werden.

Das ist keine schwere KV.

Schwere KV ist, wenn du ihm ein Auge ausstichst oder die Hand abhackst.

Oder ihn impotent trittst.


Abvgel 
Beitragsersteller
 14.09.2024, 14:17

Oh okey danke für die info

SuperSigmaLord  14.09.2024, 14:23
@Abvgel

Das ist einfache KV, die werden nicht auf die Wache müssen.

Nur zur Aussage, aber das ist keine Pflicht.

AnitaAn  14.09.2024, 17:21
@HfPol110

Stimmt, in der Gruppe ist das eine gefährliche Körperverletzung.