Wen darf ich in meine Wohnung aufnehmen?

2 Antworten

Bis zu sechs Wochen bedarf es keiner Zustimmung deines Vermieters. Danach muss ja davon ausgegangen werden, dass es kein "Besuch" mehr ist.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – besitzt Menschenverstand und die Fähigkeit Gesetze zu lesen

Max553 
Beitragsersteller
 31.08.2024, 12:39

Es ist ziemlich verwirrend da ich bei Google einige Dinge darüber gelesen habe das enge Familien Mitglieder nicht als Untermieter gelten und ich dem Vermieter daher keine Auskunft geben muss und die Person ist nicht bei mir umgemeldet es ist lediglich nur die Post Adresse

Max553 
Beitragsersteller
 31.08.2024, 11:35

Könnte mir das Amt mein Geld kürzen wenn die Mutter momentan Wohnungslos ist und keine Einnahme Quelle hat bin Azubi

Es ist nicht verboten, jemanden bei sich zu beherbergen, egal für wie lange. Sollte der Aufenthalt dieser Person jedoch länger als 6 Wochen dauern, bist du dazu verpflichtet, dies deinem Vermieter zu melden. Was der dann mit dieser information macht ist seine Sache. Er hätte damit das Recht, gewisse Nebenkosten daran anzupassen.


Max553 
Beitragsersteller
 31.08.2024, 12:42

Guten Tag, es ist ziemlich verwirrend da ich bei Google Beiträge gefunden habe die besagen das enge Familienmitglieder z.b Mutter nicht als Untermieter gelten und dies auch nicht dem Vermieter gemeldet werden muss nun bin ich mir nicht sicher da ich mir von verschiedenen Personen Meinungen angehört habe und ich nicht weiß was stimmt und was nicht