Welche Strafe droht bei Sachbeschädigung (eigene Sache) und unerlaubtes entfernen vom Unfallort?
Ein Mann kommt vom Rathaus und sieht das ein Strafzettel Verteiler sein Auto ins Visier genommen hat. Der Parkschein war auch seit 3 bis 5 Minuten abgelaufen. Aus Wut macht er mit dem Schlüssel einen Kratzer ans Auto. Das Auto ist sowieso alt und beschädigt und es ist sein eigenes Auto. Aber da er sowieso Strafe zahlen muss geht er erst mal nebenan einkaufen (ungefähr 50 Meter entfernt). Eine Mitarbeiterin vom Rathaus hat das gesehen und da sie die Daten alle hat wurde der Mann direkt angezeigt wegen Sachbeschädigung und Unerlaubtes entfernen. Sachbeschädigung ist zwar ein Antragsdelikt ubd also es ist wohl nicht strafbar sein eigenes Auto kaputt zu machen aber Unerlaubtes entfernen ist ein offizialdelikt.
Was ist jetzt die Strafe?
3 Antworten
Nun, die Mitarbeiterin im Rathaus wird wohl nicht ahnen können, dass das Farhzeug das eigene des Mannes war.
Ich denke, die Polizei wird das wohl ermitteln und wenn man dann zu protokoll nimmt, dass das Fahrzeug dem Eigner selbst gehörte, wird das auch nicht weiter verfolgt.
Man wird aber zu Recht die Frage stellen, was das solle.
Das Ermittlungsverfahren wird eingestellt.
Gar keine Strafe. Mit seinem Eigentum kann man machen was man will und wer sein Auto mit einem Hammer demoliert kann das tun ohne das was weiter passiert.
Auch unerlaubtes Entfernen vom Unfallort passt nicht, denn es hat kein Unfall stattgefunden.