Welche Strafe droht bei Sachbeschädigung (eigene Sache) und unerlaubtes entfernen vom Unfallort?

3 Antworten

Nun, die Mitarbeiterin im Rathaus wird wohl nicht ahnen können, dass das Farhzeug das eigene des Mannes war.

Ich denke, die Polizei wird das wohl ermitteln und wenn man dann zu protokoll nimmt, dass das Fahrzeug dem Eigner selbst gehörte, wird das auch nicht weiter verfolgt.

Man wird aber zu Recht die Frage stellen, was das solle.

Das Ermittlungsverfahren wird eingestellt.

Gar keine Strafe. Mit seinem Eigentum kann man machen was man will und wer sein Auto mit einem Hammer demoliert kann das tun ohne das was weiter passiert.

Auch unerlaubtes Entfernen vom Unfallort passt nicht, denn es hat kein Unfall stattgefunden.