Wenn jemand in Deutschland Einreist im Dezember 2018 in Hamburg und sich dann im Juli 2019 Abmeldet aus Deutschland also Hamburg dort ist der Verzug ins Land hinterlegt nur das Land keine genaue Anschrift.
Dann im Januar 2020 in Düsseldorf Anmeldet wieder und gegen diese Person ein Strafverfahren läuft seit Juli 2021 wegen Körperverletzung.
Die Staatsanwaltschaft stellt das Verfahren ein aufgrund Paragraph 154f unbekannten Aufenthalts des Beschuldigten auch der Zeuge sagte in der Vernehmung das diese in Düsseldorf Wohnhaft ist. Und das Fandungsmaßnahmen eingeleitet wurden.
Kann es sein das die Staatsanwaltschaft in Hamburg davon Ausgeht das die Beschuldigte Person in Ausland verzogen ist weil sie in Hamburg gefragt haben beim Meldeamt und nicht in Düsseldorf??
Und weiß das Meldeamt in Hamburg trotz dem Verzug ins Ausland das diese in Düsseldorf jetzt lebt ???
Kann es sein das die Staatsanwaltschaft Hamburg nicht gecheckt hat das diese in Düsseldorf ist ???
Können diese sich so vertun ??? Und im Unwissen sein ???
Und wissen die Strafbehörden wie Staatsanwaltschaft und Polizei auch ohne die Bürgercenter durch Name,Nachname Geburtstag usw. wo die Beschuldigten Wohnhaft sind ???