Welche Holzprodukte darf ich als Hobbybastler verkaufen?

1 Antwort

Ich würde eher sagen, Arbeiten, die keine umfangreiche Ausbildung benötigen, sogenanntes Minderhandwerk , benötigen keine Meisterpflicht. Fertig montiert , das bezieht sich wohl auf Auftragsarbeiten, wo ein Regal individuell für den Kunden erstellt wird. Das fällt dann schnell unter die Meisterpflicht, weil dafür umfangreichere Kenntnisse nötig sind. Aber wenn du so ein 08/15 Fertigregal herstellst und verkaufst , würde das m..E. nicht unter die Meisterpflicht fallen.

Grundsätzlich bist du auch kein Hobbybastler mehr, wenn du gewerblich tätig bist. Du bist dann Unternehmer.