Welche Holzprodukte darf ich als Hobbybastler verkaufen?
Hallo zusammen,
nachdem ich jetzt sehr viel verschiedene Infos zum Thema „verkaufen von Holzprodukten als Hobbybastler“ gefunden habe und jeder etwas anderes schreibt, möchte ich hier nochmal nachfragen.
Kurz zu meinem Vorhaben: Ich habe vor kurzem den Spaß am Arbeiten mit Holz gefunden und habe für Freunde und Familie schon ein paar Sachen gemacht. Ich würde mich gerne auf Schneidebretter, einfache Regale, Glasuntersetzer und Kerzenhalter spezialisieren.
Die Produkte möchte ich auf Plattformen wie z.B. Etsy anbieten und vermarkten, da ich dort ein wenig Erfahrung mit anderen Produkten habe und ich die Option die Produkte zu personalisieren für die Zukunft sehr interessant finde.
Es geht hauptsächlich darum, dass viele sagen, für diese Art von Produkten gilt die Meisterpflicht, auf der anderen Seite viele sagen, dass diese nicht zur Meisterpflicht gelten.
Bei den Regalen zum Beispiel heißt es: Wenn das Regal fertig montiert verkauft und geliefert wird, gilt die Meisterpflicht. Wenn der Kunde das Regal selbst zusammen bauen muss und ich dafür die Materialien und Anleitung verkaufe und liefere (wie z.B. ein Ikea Möbel) gilt diese nicht.
Wie ist das bei den Produkten die ich verkaufen möchte? Gilt das mit dem selbst zusammenbauen bei allen Möbeln?
Hoffe ihr könnt mir weiterhelfen
Dankeschön :)
1 Antwort
Ich würde eher sagen, Arbeiten, die keine umfangreiche Ausbildung benötigen, sogenanntes Minderhandwerk , benötigen keine Meisterpflicht. Fertig montiert , das bezieht sich wohl auf Auftragsarbeiten, wo ein Regal individuell für den Kunden erstellt wird. Das fällt dann schnell unter die Meisterpflicht, weil dafür umfangreichere Kenntnisse nötig sind. Aber wenn du so ein 08/15 Fertigregal herstellst und verkaufst , würde das m..E. nicht unter die Meisterpflicht fallen.
Grundsätzlich bist du auch kein Hobbybastler mehr, wenn du gewerblich tätig bist. Du bist dann Unternehmer.