Ein paar Freunde und Ich würden gerne eine Art Gartenhaus auf dem Freiland in Tirol errichten.
Ich weiß das für Geräte Schuppen unter 15m² weder eine Anzeige noch Bewilligungspflicht besteht.
Doch wie ist das wenn die Hütte für den, nicht ständigen, Aufenthalt von Personen gedacht ist?
Ist das auf der Flächenwidmung Freiland überhaupt möglich?