Weiterführende Schule bei gemeinsamen Sorgerecht?
Hallo,
es besteht gemeinsames Sorgerecht. Kindesvater sieht seit einem Jahr sein Kind nicht weil er selbst sein Kind nicht haben möchte.. nun steht im Januar das Thema weiterführende Schule an.. meine und auch ausdrücklich des Kindeswunsches ist es auf eine Gesamtschule hier im Ort zu gehen. Kindesvater kündigt bereits jetzt an seine Einverständnis nicht zu geben und bevorzugt eine andere Schule aus trotz. § 1628 BGB besagt das eine alleinige Entscheidung von Gericht auf ein Elternteil übertragen werden kann. Meine Frage dazu ist, muss ich erst bis Januar warten und dem Kindesvater eine Frist setzen bis wann er zu unterschreiben hat? Oder kann ich basierend auf seiner Aussage bereits jetzt den Antrag stellen damit es im Januar auch zeitig klappt?
2 Antworten
Ich empfehle eine anwaltliche Beratung.
Mein Gefühl sagt: Je früher stellen, desto besser.
Gehe zu einem guten Fachanwalt für Familienrecht.
(Vorl. Hinweis in eigener Sache: manche kennen mich vielleicht noch unter dem Benutzernamen: "Agamemnon712".)