Wegen Umzug mehr fehltage?

2 Antworten

Klar wird das als Fehlzeit gerechnet, wenn du dort einen Monat lang nicht anwesend bist. Bei den Fehlzeiten in der Ausbildung geht es ja darum, dass du bei zu vielen Fehlzeiten, egal welchen Grund die hatten, das Ausbildungsziel nicht erreichen konntest, weil du eben nicht anwesend warst und somit nichts lernen konntest. Deshalb kann dann entschieden werden, dass du zum geplanten Termin noch nicht zur Abschlussprüfung zugelassen werden kannst, sondern die Fehlzeit nachholen und somit erst den nächstmöglichen Prüfungstermin wahrnehmen musst.

Die wesentlich bessere Lösung ist somit, wenn du bis zum 31.10. in deinem aktuellen Betrieb bleibst und nahtlos am 01.11. im neuen weitermachst! Im Zweifel eben so, dass du am bisherigen Wohnort für diese letzten Wochen bei Familie oder Freunden unterkommst.

Ich gehe mal von aus das wenn der Betrieb mich nehmen sollte, dass ich erst zum 1.11 anfangen kann.

Dann kündigst Du zum 31.10. und hast keinen Leerlauf.