was zählt zum befriedeten privaten grundstück?

4 Antworten

Der Begriff lautet "Umfriedetes Privatgrundstück" und bezeichnet damit ein eingezäuntes Grundstück, das Eigentum einer Person oder einer Gruppe ist.Ist es vermietet, so ist der Mieter oder die Mieterpartei Besitzer des Grundstückes. Durch die Umfriedung grenzt es sich deutlich von anderen Gundstücken oder dem öffentlichen Raum ab.

Deine Wohnung mit Balkon ist entweder dein Besitz oder dein Eigentum, das durch das Grundgesetz Artikel 13 besonders geschützt wird. Die Wohnung ist unverletzlich! In deiner Mietwohnung samt Balkon hast du das Hausrecht, denn du bist der Besitzer.

Kontext?

Ansonsten zählt gem. § 123 StGB die Wohnung dazu. Und da der Balkon zur Wohnung gehört, wird das vmtl. ebenfalls dazugehören.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Gesunder Menschenverstand und kann Gesetze lesen

Fatih198 
Beitragsersteller
 26.08.2024, 00:18

also darf man da mit einer schreckschuss schießen?

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Eckengucker  26.08.2024, 00:20
@Fatih198

Nein. Und den Polizeieinsatz, den du damit auslöst, zahlst du auch.

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Fatih198 
Beitragsersteller
 26.08.2024, 01:25
@SirLucifer97

es ging eher um einen nachbar der das gemacht hat in silvester, darf er das?

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SirLucifer97  26.08.2024, 01:31
@Fatih198

Manche Dinge sollte man einfach lassen, selbst wenn's erlaubt wäre.

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Fatih198 
Beitragsersteller
 26.08.2024, 01:38
@SirLucifer97

ja ich verstehs schon bin selber in der meinung, aber darf er das?

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SirLucifer97  26.08.2024, 01:39
@Fatih198

Meiner nicht juristischen Ansicht nach: Ja. Wurde dir aber auch bereits in deiner letzten Frage diesbezüglich mitgetilt. Einfach mal Antworten akzeptieren und nicht solange fragen, bis man eine für sich passende Antwort erhält.

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Der Begriff des "befriedeten privaten Grundstücks" stammt woher?

Zu deiner Wohnung, und den damit grundrechtlich geschützten besonderen Menschenrechten zählt deine Wohnung, dein Balkon und die von dir bewohnten sonstigen Räumlichkeiten, unter anderem also auch ein bewohntes Wohnmobil.

Wie kommst du darauf, dass der Balkon da nicht dazuzählen würde? Sollte es um rauchen gehen, die Anpflanzung von Cannabis oder sonstiges Verhalten, deine persönlichen Freiheiten sind dann eingeschränkt, wenn sie andere Grundrechte betreffen. Ganz ganz grob. Wenn du näheres benötigst, musst du die Frage konkretisieren.

Keine Person darf deinen Balkon ohne deine Erlaubnis betreten. Falls doch: § 123 StGB = Hausfriedensbruch