Was wird mit dem Blitzer?
Hey Leute ich habe mal eine Verkehrsrechtliche Frage.
Die Mama meiner Freundin ist gestorben und hat ein Auto, jemand ist mit dem Auto gefahren wir wissen aber nicht wer, meine Freundin kennt den auf dem Bild nicht bzw erkennt es nicht...
Was genau muss sie da jetzt angeben, die Mama ist ja gestorben und sie ist noch nicht offiziell Erbin aber hat den Schlüssel zur Wohnung und Briefkasten da war der Blitzer drin.
Könnt ihr mir da eine Antwort drauf geben wäre mega lieb weil sie unsicher ist ob sie jetzt die Strafe bezahlen muss.
Lg
2 Antworten
Der Halter. Ja, ok, ihr habt ja Recht, ich wusste nicht, dass der Fragende kein Internet hat:
hierbei handelt es sich um eine sogenannte höchstpersönliche Schuld - des Verstorbenen. Sowohl das Ordnungswidrigkeitengesetz als auch die Strafprozessordnung schreiben mittlerweile vor, dass die amtlichen finanziellen Forderungen beim Tod des Betroffenen verfallen.
https://www.n-tv.de/ratgeber/Werden-auch-Bussgelder-vererbt-article18545876.html
Oder Gesetz:
In den Nachlaß des Betroffenen darf eine Geldbuße nicht vollstreckt werden.
https://dejure.org/gesetze/OWiG/101.html
In einigen Anmerkungen ist die Rede davon, dass zwar das Bußgeld dann nicht mehr bezahlt werden muss, aber eventuelle Verwaltungsgebühren, die dazu anfallen.
Nun, sie kann den Brief einfach ignorieren. Sie kann aber auch angeben wie die Sachlage ist und sie nicht weiss wer gefahren ist. Ein Kopie der Sterbeurkunde dazu und fertig.
Unsinn.