Was wird mit dem Blitzer?

2 Antworten

Der Halter. Ja, ok, ihr habt ja Recht, ich wusste nicht, dass der Fragende kein Internet hat:

hierbei handelt es sich um eine sogenannte höchstpersönliche Schuld - des Verstorbenen. Sowohl das Ordnungswidrigkeitengesetz als auch die Strafprozessordnung schreiben mittlerweile vor, dass die amtlichen finanziellen Forderungen beim Tod des Betroffenen verfallen.

https://www.n-tv.de/ratgeber/Werden-auch-Bussgelder-vererbt-article18545876.html

Oder Gesetz:

In den Nachlaß des Betroffenen darf eine Geldbuße nicht vollstreckt werden.

https://dejure.org/gesetze/OWiG/101.html

In einigen Anmerkungen ist die Rede davon, dass zwar das Bußgeld dann nicht mehr bezahlt werden muss, aber eventuelle Verwaltungsgebühren, die dazu anfallen.


rene2403 
Beitragsersteller
 20.09.2024, 16:30

Die halterin ist verstorben

Nun, sie kann den Brief einfach ignorieren. Sie kann aber auch angeben wie die Sachlage ist und sie nicht weiss wer gefahren ist. Ein Kopie der Sterbeurkunde dazu und fertig.