Was wenn Mini-Job über 520€?

1 Antwort

Dein AG muß dies anmelden. Da hilft dir die minijob-zentrale.de doch gerne weiter:

https://www.minijob-zentrale.de/DE/die-minijobs/minijob-mit-verdienstgrenze/minijob-mit-verdienstgrenze_node.html

wie z.B.: Überschreitet der durchschnittliche Verdienst pro Monat oder Jahr die Minijob-Grenze, liegt kein Minijob mehr vor. Allerdings gibt es bei unvorhersehbaren Überschreitungen eine Ausnahme. In diesem Fall darf ein Minijobber oder eine Minijobberin  bis zu zwei Kalendermonate innerhalb eines Zeitjahres die Verdienstgrenze überschreiten. Die Bedingung: Der Verdienst in diesen Monaten darf maximal das Doppelte der monatlichen Verdienstgrenze – also 1.076 Euro - betragen. Wird die Grenze zwei Mal überschritten ist also statt 6.456 Euro ein jährlicher Verdienst von höchstens 7.532 Euro möglich.

https://www.minijob-zentrale.de/DE/die-minijobs/minijob-mit-verdienstgrenze/minijob-mit-verdienstgrenze_node.html#doc341446ca-bddf-436c-8fd2-a786a0c1478dbodyText3

Oder hier der Link bei mehreren Minijobs: https://www.minijob-zentrale.de/DE/die-minijobs/mehrere-jobs/mehrere-jobs_node.html

wie z.B.: Mehrere Minijobs bei unterschiedlichen Arbeitgebern
Wer keine versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung hat, kann in zwei und mehr Minijobs gleichzeitig für verschiedene Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen tätig sein. Voraussetzung ist, dass der Verdienst insgesamt 538 Euro monatlich nicht übersteigt. Liegt der Verdienst über dieser Grenze, werden alle Jobs versicherungspflichtig und sind damit keine Minijobs mehr.
Woher ich das weiß:Recherche

siola55  21.09.2024, 20:48

...habe ich mich bei einem 2. Mini Job beworben. Die Gehaltsgrenze von 520€ (aktuell in 2024 sind dies 538€ mtl. Bruttolohn) eines Mini Jobs würde daher überschritten werden.

Dann bist du nicht mehr kostenlos über die Eltern familien(kranken)versichert!

Eine Alternative für dich wäre eine geringfügige Beschäftigung als 538-Euro-Minijob und parallel dazu eine kurzfristige Beschäftigung als Ferienjob mit max. 3 Monaten oder 70 Arbeitstagen im Kalenderjahr:

https://www.minijob-zentrale.de/DE/die-minijobs/kurzfristige-beschaeftigung/kurzfristige-beschaeftigung_node.html

Siehe hierzu Google nach Name der Krankenkasse, Leistungen, Familienversicherung

bzw. hier die Info der AOK wie folgt: Welche Einkommensgrenzen gelten für die Familienversicherung?

  • Das monatliche Gesamteinkommen des mitversicherten Familienangehörigen darf 505 Euro (gilt für 2024) nicht übersteigen. Bitte beachten Sie, dass Sie versicherungspflichtig sind, wenn Sie ein regelmäßiges Arbeitsentgelt über 538 Euro bekommen. Eine Mitversicherung in der beitragsfreien Familienversicherung ist dann ausgeschlossen. Sollten Sie jedoch geringfügig beschäftigt sein und ein monatliches Arbeitsentgelt bis zu 520 Euro (ab 2024: 538 Euro) beziehen, ist eine Familienversicherung für Sie möglich.
  • Die genannten Einkommensgrenzen gelten auch für Kinder und Studierende sowie für Rentner und Rentnerinnen. Der Teil der Rente, der für Zeiten der Kindererziehung gezahlt wird, bleibt bei der Berechnung unberücksichtigt.
  • Eine kurzfristige Beschäftigung steht einer Familienversicherung nicht entgegen. Sie darf drei Monate beziehungsweise 70 Arbeitstage innerhalb eines Kalenderjahres nicht überschreiten.
  • Für hauptberuflich Selbstständige und Auszubildende mit Ausbildungsvergütung ist keine Familienversicherung möglich.

https://www.aok.de/pk/krankenkassenbeitraege/familienversicherung/