Was wenn man nicht mehr wie 3 Stunden arbeiten kann?

DarkGalaxyMan  29.09.2024, 03:09

Hast du dazu die erforderlichen ärztlichen Gutachten die deine Situation untermauern?

Surfer91 
Beitragsersteller
 29.09.2024, 03:16

ich hab starke Depressionen schon lange und noch eine angststörung und mittlerweile auch körperliche Sachen aber da ist noch nichts konkretes Diagnose dazu

DarkGalaxyMan  29.09.2024, 03:18

Aha, ...also nix sozusagen.

Surfer91 
Beitragsersteller
 29.09.2024, 03:21

du hattest wohl noch nie Depressionen, geht's noch ???

6 Antworten

Huhu,

die Arbeitsfähigkeit kannst Du nicht selbst bescheinigen. Dafür wird ein Gutachten vom Jobcenter veranlasst. Da bekommst Du dann einen Fragebogen und Schweigepflichtsentbindungen mit.

Am Besten wäre es daher, wenn Du Dich bei Deinem Fallmanager meldest.


Surfer91 
Beitragsersteller
 29.09.2024, 03:18

soll ich das machen bevor ich den WB Stelle und dann muss ich zum Gutachten vom jc ? mein Psychiater hat meine Diagnose ja, ich will mir ehrlich sein zum Jobcenter wenn ich dem Markt nicht mehr zu verfügung stehen kann

"Was wenn man nicht mehr wie 3 Stunden arbeiten kann?"

Derart muß dir ein Arzt attestieren.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Du mußt das Jobcenter schon über Deine aktuelle gesundheitliche Situation informieren.

ist sowas egal???

Das ist es absolut nicht.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.

Musst Du mitteilen, wenn Du das durch ärztliche Gutachten nachweisen kannst.


Surfer91 
Beitragsersteller
 29.09.2024, 03:19

wird das Gutachten vom jc erstellt oder reichen Diagnosen vom Psychiater, und muss es vor WB Stellung erfolgen weil ich dem Markt nicht mehr zur verfügung stehen kann

DarkGalaxyMan  29.09.2024, 03:23
@Surfer91

...sag doch gleich, weil du dem Markt nicht mehr zu Verfügen stehen willst!

Surfer91 
Beitragsersteller
 29.09.2024, 03:24
@DarkGalaxyMan

ich will aber ich kann es nicht mehr ! ich bin nur ehrlich, ich könnt wieder im Bezug blieben aber das ist glaub ein verstoß

isomatte  29.09.2024, 03:32
@Surfer91

Wenn das durch ein ärztliches Gutachten nachgewiesen werden kann, dann gibt man das auch an, bevor der Bewilligungszeitraum endet.

Denn das hätte ja eine entscheidende Auswirkung auf deine Vermittlung in den Arbeitsmarkt.

Kannst Du über einen längeren Zeitraum von in der Regel mehr als 6 Monaten nicht min.mehr theoretisch 3 Stunden täglich arbeiten, wäre unter Umständen nicht mehr das Jobcenter, sondern das Sozialamt für dich zuständig.

Ob die Befunde dem Jobcenter reichen entscheiden sie, wenn nicht, wird man dich sicher über kurz oder lang dem medizinischen Dienst vorstellen, um deine Arbeitsfähigkeit begutachten zu lassen.

Nein, das brauchst du nicht. Im Grunde möchten die nur wissen, ob sich die Vermögens-, Wohn-, und Einkommensverhältnisse geändert haben. Ist jemand zu dir eingezogen? Hast du was geerbt? Ist die Miete gleich geblieben oder gestiegen?

Letzten Endes stellt man den Antrag, wenn man weiterhin das Arbeitslosengeld beziehen muss.

Wenn dein jetziger Leistungszeitraum also abläuft und du immer noch auf die Leistungen angewiesen bist, stellst du den Weiterbewilligungsantrag und erhälst weiterhin Leistungen.

Fragen rund um die eigene Arbeitsfähigkeit ist ein anderes Thema, welches du ansprechen solltest. Dann wird der ärztliche Dienst zur Beurteilung deiner Arbeitsfähigkeit eingeschaltet sowie ggf. weitere Schritte eingeleitet.