Was sind die rechtlichen Konsequenzen wenn ein zwölfjähriger pornographischen Inhalt von sich verbreitet?
2 Antworten
Nutzer, der sehr aktiv auf gutefrage ist
Gar keine. Er ist nicht strafmündig.
Das Jugendamt könnte mal ein Auge drauf haben, wenn es bekannt wird. Und die Eltern informieren, falls diese nichts davon wissen.
Bzw. wenn das Problem im Elternhaus liegt, das Kind das nicht ganz freiwillig macht, dann hat das schon Ermittlungen wegen Kindesmißbruchs zur Folge.
Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Kind kann auch ins Internat oder Kinderheim kommen. § 34 KJHG. § 1666 BGB.
Die Eltern bekommen Ärger wegen Vernachlässigung der Erziehungspflichten. Du kannst ins Heim kommen, wenn sie mit Dir nicht parat kommen.