Was sagen bei einer erneuten Zeugenaussage im gleichen Fall?

4 Antworten

Ich denke auch,dass man Dir nicht glauben wird

Du könntest den Verwandten fragen ,ob er Dir das Protokoll der Sitzung mit deiner Zeugenaussage zur Verfügung stellt.

Könnte sein, dass das nicht ganz zulässig ist.

Dann kann es ja auch nichts Weltbewegendes gewesen sein, wenn Du es vergessen hast. Ich denke, das kauft Dir niemand ab.

Sag einfach noch ein Mal, wie es damals wirklich war.

Das Zeugenverweigerungsrecht hat damit nichts zu tun. Du darfst aber wahrheitsgemäß angeben, dass du das aufgrund der langen Zeitspanne JETZT nicht mehr sicher rekonstruieren kannst.

Aber ein Aussagenverweigerungsrecht hast du da nicht.

Ein Zeugnisverweigerungsrecht hast du wenn der Angeklagte mit dir eng verwandt ist. Du musst nicht gegen deine Eltern, deine Geschwister oder deine Kinder aussagen. Wenn der Kläger mit dir verwandt ist hast du kein Recht die Aussage zu verweigern.