Was sagen bei einer erneuten Zeugenaussage im gleichen Fall?
Hallo zusammen,
ich hatte vor ca. einundhalb Jahren eine Zeugenaussage vor Gericht gemacht und muss nun für den gleichen Fall erneut eine Aussage tätigen. Jetzt die Frage, es ist schon über 1 und halb Jahre her seit der Aussage aber ich weiß nicht mehr was damals passiert ist und was ich gesagt habe und ich möchte mich ungern verplappern oder Blödsinn erzählen, nicht dass sich dann etwas widerspricht oder so weil ich es nicht mehr weiß. Und ich habe was vom Zeugenverweigerungsrecht gelesen, würde das in meinem Fall greifen? (Kläger ist ein direkter Verwandter von mir).
Wie könnte ich denn vorgehen wenn ich es kaum noch weiß oder kann ich meine damalige Aussage einfach vorlesen oder wie geht man da am besten vor?
Ich wäre dankbar für eure Hilfe
4 Antworten
Ich denke auch,dass man Dir nicht glauben wird
Du könntest den Verwandten fragen ,ob er Dir das Protokoll der Sitzung mit deiner Zeugenaussage zur Verfügung stellt.
Könnte sein, dass das nicht ganz zulässig ist.
Dann kann es ja auch nichts Weltbewegendes gewesen sein, wenn Du es vergessen hast. Ich denke, das kauft Dir niemand ab.
Sag einfach noch ein Mal, wie es damals wirklich war.
Das Zeugenverweigerungsrecht hat damit nichts zu tun. Du darfst aber wahrheitsgemäß angeben, dass du das aufgrund der langen Zeitspanne JETZT nicht mehr sicher rekonstruieren kannst.
Aber ein Aussagenverweigerungsrecht hast du da nicht.
Ein Zeugnisverweigerungsrecht hast du wenn der Angeklagte mit dir eng verwandt ist. Du musst nicht gegen deine Eltern, deine Geschwister oder deine Kinder aussagen. Wenn der Kläger mit dir verwandt ist hast du kein Recht die Aussage zu verweigern.