was passiert wenn man trotz Ladung nicht zur Hauptverhandlung erscheint?


05.09.2024, 14:15

Ich habe insgesamt 2 Mal geklaut (bitte keine moralische Bewertung.. mir ist bewusst, wie falsch es war, hab mich allerdings in einer schwierigen Lage befunden).

Ich habe nun den Vorwurf „Vergehen des Diebstahls in einem besonders schweren Fall nach §§ 242 Abs. 1, 243 Abs 1 Nr. 3 StGB“. Der Fall ist „besonders schwer“, da sie davon ausgehen, dass ich gewerbsmäßig handelte und die Ware im Anschluss verkaufen wollte. Allerdings stimmt dies nicht, es war nicht zum Weiterverkauf gedacht, sondern ehrlich gesagt „lediglich“ für mich selbst.

Was denken Sie wäre bei mir realistisch, was passieren wird ? Kann den Schweregrad des Falls und die Folgen nicht einschätzen. Der Wert der Ware beträgt ca. 170€. Vor diesen beiden Vorfällen habe ich mir nie etwas zuschulden kommen lassen.

Sollte ich am besten zur Hauptverhandlung hingehen und alles ehrlich erklären und mich aufrichtig entschuldigen ? Würde mir das die besten Chancen auf eine geringe Strafe geben ? Oder sollte ich lieber nicht hingehen und abwarten ? Besteht die Chance, dass das Ganze noch eingestellt wird, wenn ich einf nicht erscheine ? Die Meinungen spalten sich iwie im Internet.

Und was für eine Geldstrafe ist wahrscheinlich ? Ich erhalte 400€ BAföG monatlich, sonst nichts. Kann ich die Strafe dann wohl evtl. abarbeiten ? Und denkt ihr sie wird bei meinen Einnahmen überhaupt sehr hoch sein.. (wieviele Tagessätze wohl evtl.) ?

Danke schon einmal im Voraus für jegliche Hilfe !!

Bin echt verzweifelt und schäme mich..! :(

7 Antworten

Du hast zum Termin zu erscheinen. Es gibt ganz wenige Dinge, auf die Richter gar nicht stehen. Dazu gehört Nichterscheinen nach Vorladung.

Schon mal was von Telefon gehört ?

bezüglich der Vorladung ... Anrufen und fragen was Sache ist. Telefonnummer sollte draufstehen.

Bezüglich des Verfahrens an sich, wenn du noch keinen Rechtsanwalt hast, dann such dir schleunigst einen, der dich fachlich korrekt beraten und bei Gericht vertreten kann.

Das ist nichts für einen Alleingang


lulu0404 
Beitragsersteller
 05.09.2024, 16:29

hab den Brief der Einstellung iwie erst Wochen später gesehen. Aber Datum ist wohl von damals. 🤷🏻‍♀️

Alles klar, danke !
Aber kann leider keinen eigenen Anwalt anheuern und bezahlen.. oder gibt‘s da kostenlose/günstige Möglichkeiten ?
Finde nur die zur Beratungshilfe vom Amtsgericht und ich glaube die steht mir nicht zu (und da bekommt der Anwalt bei Strafanzeigen keine Akteneinsicht).

LG !

StefanKlKu  05.09.2024, 16:31
@lulu0404

Soweit du Angeklagte bist, steht dir meines Wissens ein Pflichtverteidiger zu.

Frag doch mal bei der Beratungshilfe im Amtsgericht nach

StefanKlKu  05.09.2024, 16:36
@StefanKlKu

Musst mal Googeln... ich bin da nicht firm genug, in welchen Fällen dir was zusteht. Hast du ne RSV ?

Wenn du nicht erscheinst, kann dich der Richter von der Polizei vorführen lassen.

Was ich überhaupt nicht verstehe ist, dass du beide Briefe schon wochenlang hast und bisher nicht mal angerufen hast um dich zu erkundigen.

Das wäre doch der erste Gedanke. Das sollte eine 22-jährige Studentin hinbekommen.

Schlicht und ergreifend - da hinsichtlich Deiner Taten der Vorwurf gewerbsmäßigen Handelns / die Fälle als besonders schwer gewertet werden kann ich Dir nur dringlich raten, dass Du pünktlich zur Verhandlung erscheinst.

Auf eine polizeiliche Vorführung solltest Du es sicherlich nicht ankommen lassen. Hinzu käme dann noch, dass Du die Kosten einer neuerlichen Verhandlung auch noch zu tragen hättest.

Wie das Verfahren ausgeht entscheidet der Richter - mit Chance bekommst Du ob Deiner "kläglichen" wirtschaftlichen Situation trotz Deiner 22 Jahre noch Sozialstunden.

Ich erhalte 400€ BAföG monatlich, sonst nichts.

Und wieso ein Kindergeld bzw. ergänzenden elterlichen Unterhalt?


lulu0404 
Beitragsersteller
 05.09.2024, 16:26

also kriegen wir, aber das bekommen meine Eltern (sind 8 Kinder und nur mein Vater arbeitet Vollzeit..).

Alles klar, danke !
Also hingehen und Reue zeigen ? Oder hingehen und trz lieber keine Aussage machen ? (Hab das Ganze eh schon zu Beginn per Brief zugegeben und mich entschuldigt.. und außerdem ist‘s ja eh auf Kamera und damit Beweis genug).

Und kommen so denn auch schon Gerichtskosten auf mich zu ? Also auch, wenn ich erscheine ?

Danke schon mal für die letzte Antwort und im Voraus auch schon für die nächste ! :D

Es konnte kein Taeter ermittelt werden, und gleichzeitig wirst du als Beschuldigte vorgeladen? Das widerspricht sich.

Wenn du einer 'Vorladung unentschuldigt fernbleibst, wirst du gegebenfalls von der Polizei abgeholt und vorgefuehrt. Verteuert die ganze Sache und traegt nicht zur Milderung eines Urteils bei.

Du kannst dich selbstverstaendlich bei Gericht fuer deine Vergehen entschuldigen, wuerde aber "schwierige Lebensverhaeltnisse" aussen vorlassen, da diese kein Grund zum Stehlen sind, schon garnicht Geburtstagsgeschenke.

Besprich die ganze Angelegenheit mit einem Anwalt. Wie das Urteil, Hoehe einer Geldstrafe/Sozialstunden ausfallen wird, weiss nur der Richter allein.