Was muss ich jetzt Schritt für Schritt tun, damit er ein richtiges Grab bekommt?


27.09.2024, 02:59

Er verstarb am 17. Mai 2024 an Streukrebs

4 Antworten

Mein Beileid zum Verlust.

Ein Seniorenheim - bezahlt keine Bestattung. Dies kann unter Umständen die Betreuerin im Vorfeld organisiert haben - wenn es keine bestattungspflichtigen Personen gibt,.kein Wille bekannt war oder keine Notfallkontakte hinterlegt waren.

Wenn er dich nicht per Testament als Erbin angegeben hat - bekommst du auch keinerlei Auskunft oder irgendwelche Unterlagen.

Vermutest du ein Testament - kannst du dich mit dem zuständigen Nachlassgericht (letzter Wohnsitz) in Verbindung setzen.

Vielleicht wurde hier auch ein Nachlassverwalter bestellt - dann wäre es dessen Aufgabe zB den Strom zu kündigen, wobei wo sollte hier noch ein Vertrag am laufen sein? Den Mietvertrag hätte die Betreuerin bereits beim Umzug ins Seniorenheim kündigen müssen. Vielleicht ist die Kündigungsfrist noch nicht erfüllt.

Und in der Position eine Umbettung zu beantragen, bist du dann eher auch nicht. Ggfs kannst du dies aber persönlich mit der aufnehmenden Friedhofsverwaltung oder einem örtlichen Bestatter besprechen.

Hallo,

erst einmal mein herzliches Beileid. Eine Umbettung ist tatsächlich nicht einfach. Für einen solchen Vorgang benötigst Du die Genehmigung des Friedhofsbetreibers und des Ordnungsamtes. Die Störung der Totenruhe ist als höherwertig anzusehen und man braucht einen wichtigen Grund dafür. Die Regelungen dazu sind aber von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Bejaht wird sowas allerdings im Allgemeinen nur, wenn das öffentliche Interesse bejaht wird.

Ich würde erstmal beim Ordnungsamt vorsprechen. Bei öffentlichen Friedhöfen sind die meisten auch für diese verantwortlich.


Sonnenstrahl222 
Beitragsersteller
 27.09.2024, 03:21

Danke 🌹 Du hast mir sehr geholfen.

Kann ich Dich die Tage noch mehr dazu fragen? Darf ich Dir eine Freundschaftsanfrage schicken?

🌟

p.s. ich muss um 5:20 Uhr aufstehen.

Die Person ist bereits bestattet worden, somit ist das Thema durch. Eine Exhumierung wäre nur in absoluten Ausnahmefällen möglich.

Desweiteren bist du mit der Person weder verwand noch verschwägert. Von daher hast du weder über das Erbe noch über die Bestattung irgendwelche Rechte

Die Anwältin sitzt nicht auf dem Zeug, das macht aktuell das Nachlassgericht. Hier wird aktuell in Klärung sein ob es Erben gibt. Sowas hat in Fall einer Bekannten schon 2 Jahre gedauert.


Sonnenstrahl222 
Beitragsersteller
 27.09.2024, 03:10

Danke. Das wusste ich nicht.

"Wie bekomme ich es hin, dass er ein richtiges Grab bekommt?" Ein Urnengrab ist ein richtiges Grab:). Warum umbetten? Aus welcher Veranlassung? Wer sollte dafuer (wenn ueberhaupt moeglich/genehmigt) die Kosten tragen?