Was muss ich im Mietvertrag angeben?
Ich bin derzeit auf Wohnungssuche und arbeite vollzeit auf unbefristeter Basis bereits seit drei Jahren. Ab Oktober fange ich aber nun mit dem Studium an. Meine Frage ist nun: wenn ich mich jetzt für eine Wohnung bewerbe in meiner jetzigen Situation, also dass ich vollzeit arbeite etc und den Mietvertrag dann bspw vor dem 1. Oktober unterschreibe, bekomme ich dann rechtliche Probleme weil ich nach dem 1.10 nicht mehr vollzeit arbeite wie angegeben sondern Student bin? Es geht nicht um das finanzielle weil dafür ist gesorgt; mein Freund unterstützt mich wenn ich es brauche und ich werde auch weiterhin einen kleinen Job an der Seite haben. Mir geht es nur darum, ob das rechtliche Konsequenzen haben könnte.
3 Antworten
Nein.
Mieter müssen ihren Vermieter nicht über berufliche Veränderungen informieren.
Entscheidend ist das man die vertraglichen Pflichten erfüllt.
Dem Vermieter ist ein gesichertes Einkommen wichtig. Das musst du nachweisen können mit Gehaltsabrechnungen. Dann erhältst du einen Mietvertrag. Was danach bei dir passiert ist deine Privatsache, solange die Miete pünktlich bezahlt wird.
Nein.
Nur wenn du beim Vertrag lügst. Dann hat es Konsekwenzen!^^
Ja und noch so andere Modalitäten.
Beruf könnte mal drinstehen, aber du bist zu dem Zeitpunkt ja noch kein Student.
Danke dir für die Antwort.
ich hab jetzt selbst noch keinen Mietvertrag unterschrieben also entschuldige mein Unwissen haha aber im Vertrag selber steht dann nichts zu Einkommen, Beruf sondern nur Name wie viele da einziehen und was zu der Wohnung richtig?