Was muss ich denn hier tun?
Hey Leute , wie kann ich meine peiniger wegen Nötigung und mobbing anzeigen, damit ich von der Polizei nichts bekomme oder vllt die anzeige geheim bleibt, weil meine Eltern wollen es nicht. Weil meine mobber können mich nicht dazu zwingen zu gehen von einem öffentlichen platzt und mich beleidigen. Kann ich die idendität jmd anderem oder so benützen oder in einem internetcfe gehen ?
4 Antworten
Wend Deine Eltern nicht auf Deiner Seite sind, wende Dich an Erwachsene Deines Vertrauens bzw. an das Jugendamt, sofern Du minderjährig bist.
Was muss ich denn hier tun?
Du musst akzeptieren, dass sich die Welt nicht nach deinem Wunschkonzert richtet.
Zur Erstattung einer Strafanzeige gehört, die eigene Identität zu nennen. Sonst könnte ja jeder kommen und irgendwelche falschen Verdächtigungen machen, irgendeinem nach einem Streit anonym Ärger mit der Polizei machen, ohne hinterher befürchten zu müssen dass dies für ihn irgendeine Konsequenz hat.
Nein, die Anzeige und Aussage werden schriftlich festgehalten und da muss deine namentliche Unterschrift drunter, mit der du erklärst dass deine Angaben korrekt sind. Wenn du noch minderjährig bist, kannst du diese Unterschrift ohne Erziehunsberechtigten nicht leisten, d.h. die Anzeige kann nicht erstattet werden.
Und spätestens wenn sich der Beschuldigte einen Anwalt nimmt und dieser Akteneinsicht nimmt, wird der Beschuldigte deinen Namen erfahren. Was übrigens ebenfalls notwendiger Teil unseres Rechtssystem ist, denn derjenige muss sich ja verteidigen können. Wozu auch die Möglichkeit gehört, z.B. zu sagen dass man mit dieser Person schon seit längerem in Streit liegt und dass diese einem nur eins auswischen will.
Mobbing ist nunmal kein Offizialdelikt, bei dem die Polizei auch ohne Anzeige von Amts wegen aktiv werden muss, sobald sie auf irgendeine Weise Kenntnis davon bekommt. Sondern solange es niemand anzeigt (mit o.g. Erklärung, dass die Aussage richtig ist), macht die Polizei nichts.
Bei Strafrecht gibt es kein Petzen.
Du musst Roß und Reiter nennen und da es sich um Kinderkram handelt, müssen eine Eltern als Volljährige Strafantrag stellen, denn öffentliches Interesse können wir wohl ausschließen.
Überhaupt nicht.