Was muss ich aufweisen können, also an Examen, und Diplomen, etc., um eine Staatsanwältin zu werden?

1 Antwort

Als Staatsanwalt benötigst du die Befähigung zum Richteramt, welche du durch ein Studium der Rechtswissenschaften, welches mit zwei Staatsprüfungen abschließt, erlangen kannst.

Wenn du nicht zwingend Volljurist werden sondern nur bei der StA arbeiten willst, kannst du auch Amtsanwalt werden. Hier hast du keine Befähigung zum Richteramt, darfst aber vor den Amtsgerichten (oft auch mit Ermächtigung des Vorgesetzten vorm LG) als Sitzungsvertreter der StA auftreten und auch selbstständig Ermittlungsverfahren leiten. Der genaue Weg ist hier je nach Bundesland unterschiedlich, meist musst du nach eine Ausbildung (bspw. als Justizfachangestellter) verbeamtet werden oder Rechtspflege studieren, bevor du dann nach dem Sammeln einiger Berufserfahrung zum Studium für die Amtsanwaltschaft zugelassen wirst.

LG

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Umfassende Erfahrung mit Straf- & Wirtschaftsrecht