Geldstrafen werden in Deutschland in Tagessätzen bemessen. Ein Tagessatz entspricht dabei dem Einkommen pro Tag. 30 Tagessätze entsprechen einem Monatseinkommen. Wenn man also zum Beispiel zu 40 Tagessätzen verurteilt wird und 50 Euro pro Tag verdient, muss man 2.000 Euro bezahlen (40 x 50 = 2.000).
Bezahlt ein Verurteilter eine Geldstrafe nicht, so besteht die Möglichkeit einer Ersatzfreiheitsstrafe. Hierbei galt bisher ein Tagessatz als Äquivalent zu einem Tag in Haft. Zudem besteht die Möglichkeit, auf Antrag statt Haft gemeinnützige Arbeit zu verrichten, wobei etwa in Nordrhein-Westfalen ein Tagessatz fünf Arbeitsstunden entsprach.
Die Bundesregierung hat dies nun geändert (siehe hier). Nun entspricht einem Tagessatz ein halber Hafttag. Hierdurch "halbiert sich grundsätzlich auch die Zahl der Stunden, in denen gemeinnützige Arbeit geleistet werden muss" (siehe hier).
Heißt: Ein Straftäter, der zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen verurteilt wird, muss künftig nur noch 15 statt 30 Tage ins Gefängnis bzw. 75 statt 150 Arbeitsstunden ableisten.
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