Was könnte ihn schlimmsten Falls erwarten, wenn er im Park auf ein hübsches Mädchen wartet und sie dan zum küssen zwingt?
4 Antworten
Wer gegen den erkennbaren Willen einer anderen Person sexuelle Handlungen an dieser Person vornimmt oder von ihr vornehmen lässt oder diese Person zur Vornahme oder Duldung sexueller Handlungen an oder von einem Dritten bestimmt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
Bei einem Kuss wahrscheinlich eher sechs Monate als fünf Jahre. Kommt halt noch auf verschiedene Umstände an, z.B. Anwendung von (Waffen) Gewalt etc
Fährt für sechs Monate ein, kommt mit zwei schwulen Jungs in eine Zelle.
Sexuelle Nötigung, irgendwo um 170 StGB.
Strafanzeige wegen sexueller Belästigung, Nötigung und Freiheitsberaubung Herr Ehrensohn! Sowas hat nichts mit EHRE zu tun..
Ich habe nicht von mir geredet, war nur eine Frage.
Lebenslange psychiatrische Zwangsbehandlung.
Mensch das war ironisch gemeint. Aber verstehen kann mans. Ist ein Vorläufer für eventuelle spätere Vergewaltigungen, erst recht bei kleinen Jungs, die üben erstmal....
Viele solcher Täter (leider auch Verleumdete und Falschbeschuldigte) enden tatsächlich in der forensischen Psychiatrie.
Ich sehe das wie bei Trunkenheitsfahrten: bis einer erwischt wird, war er schon fünf mal besoffen unterwegs.
Naja, das Straffvollzuggesetz nennt die Wiedereingliederung als erste Aufgabe des Strafvollzuges.
Was wäre für dich eine geeignete Zwangsbehandlung?