Was kann man tun?

5 Antworten

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Solche Fälle sind immer Individualurteile. Da gibt es keine Pauschalbeträge, wie bei Falchparken oder zu schnell fahren.
Der § 184c StGB sieht im Erwachsenenstrafrecht einen Strafrahmen von einer Geldstrafe bis zu drei Jahren Knast vor. Darin kann sich ein Richter bewegen.

Da Du aber Jugendlicher bist, fällt die Geldstrafe weg, die gibt es im Jugendstrafrecht nicht. Dafür gibt es dann einen Satz Sozialstunden und evtl. eine Geldauflage im Rahmen deiner finanziellen Möglichkeiten zu Gunsten einer gemeinnützigen Einrichtung. Wie viele Stunden das werden, und wie hoch eine Geldauflage sein kann, das entscheidet dann der Richter.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Meister für Schutz und Sicherheit

lulli21  10.09.2024, 16:42

Ich werde niemals verstehen wie man so jemanden wie egor hilft

ZuumZuum  10.09.2024, 16:48
@lulli21

Ich sehe meine Information nicht als Hilfe an. Der weiß jetzt was ihm blühen wird.

Ich helfe eigentlich immer gerne, aber bei dir möchte ich das nicht.

Dafür hoffe ich auf eine möglichst lange Freiheitsstrafe ohne Bewährung. Da du es wahrscheinlich öfter als nur einmal getan hast, ist das auch gar nicht so unrealistisch

Normalerweise würde ich tipps geben, aber bei dem was du getan hast, nämlich die Verbreitung von Kinder und jugendp*rnographie gönne ich dir die Anzeige Richtig.


egor1488 
Beitragsersteller
 10.09.2024, 16:22

Was ich verschickt habe, waren entweder Nacktbilder von sich selber, oder Whatsapp Sticker.
Aber danke für die Antwort

Hotze984  10.09.2024, 16:27
@egor1488

Macht es kein stück besser. Hoffentlich erfahren es auch möglichst viele Menschen aus deinem Umfeld. Ich wünsche dir außerdem einen möglichst konsequenten Richter der dich ein paar Jahre einbuchtet.

egor1488 
Beitragsersteller
 10.09.2024, 16:41
@Hotze984

Einem Jugendlichen, der jung und dumm ist und nicht mal Ahnung hat was er tut, mit ganzem Herzen zu wünschen, dass sein Leben gef**ckt wird. Finde ich verstörender als das wofür ich eine Anzeige bekommen habe.

Hotze984  10.09.2024, 16:43
@egor1488

Mhm und die mädchen deren Bilder du geteilt hast? Meinst du deren Leben ist in Ordnung?

Heul nicht Rum und steh zu dem Mist den du verzapft hast

Aus deinen Kommantarwn lese ich, dass Du sowieso Schwierigkeiten hast, Regeln zu erkennen und zu achten.

Wenn Du so, wie Du hier schreibst, bei Gericht auftrittst, wird die Verhandlung ein voller Erfolg.


egor1488 
Beitragsersteller
 11.09.2024, 13:42

Wie sollte ich denn deiner Meinung nach bei Gericht auftreten?

Das glaube ich so nicht, die Polizei würde dein Handy oder Pc beschlagnahmen ohne dich vorher zu Informieren.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

egor1488 
Beitragsersteller
 11.09.2024, 13:39

Generell ist die ganze Situation echt komisch und merkwürdig. Ich weiß nicht mal wer mich angezeigt hat und wieso ich keine normale Vorladung, sondern eine Information zum Ermittlungsverfahren bekommen habe..