Was ist der Unterschied zwischen Rettungssanitäter und notfallsanitätern?

3 Antworten

Von Experte Rollerfreake bestätigt

Der Unterschied ist, dass Notfallsanitäter eine deutlich längere Ausbildung haben, mehr lernen und daher auch mehr dürfen.

Etwas vereinfacht ist die Schulung zum Rettungssanitäter keine Ausbildung im gesetzlichen Sinne. Es ist eben eine Schulung, die über etwa 3 Monate geht - die Aufschlüsselung nach genauen Stunden spare ich dir. Es gibt eine Zwischen- und eine Abschlussprüfung. Mit dem, was man an Qualifikation lernt, ist man auf dem Rettungswagen der Fahrer und rechte Hand des Notfallsanitäters. Im qualifizierten Krankentransport kann man komplett als Transportverantwortlicher eingesetzt werden.

Als Notfallsanitäter macht man eine dreijährige Ausbildung und erlangt so die höchste nicht-ärztliche Qualifikation im Rettungsdienst. Ein Notfallsanitäter hat schon einiges an Kompetenzen, die er beim Patienten anwenden darf, inklusive der Anwendung einiger Medikamente. Er ist der medizinisch verantwortlicher auf einem Rettungswagen oder der Assistent des Notarztes auf dem Notarzteinsatzfahrzeug.

Für die Ausbildung zum Notfallsanitäter benötigt man einen Realschulabschluss oder einen Hauptschulabschluss mit einer zweijährigen Ausbildung Rettungssanitäter kann man mit einem Hauptschulabschluss werden. Für beide Berufe ist ein sauberes Führungszeugnis erforderlich.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Anästhesist und Notfallmediziner

Lexa1  21.09.2024, 14:42

Danke für die Ausführung.

Diese Frage wurde bereits häufiger gestellt und dementsprechend auch schon häufiger beantwortet. Die Unterschiede, betreffen sowohl Ausbildungsdauer und auch Ausbildungsinhalte als auch den jeweiligen Einsatzbereich bzw. die jeweiligen Aufgaben und die notfallmedizinischen Kompetenzen.

Der Rettungssanitäter, stellt im rechtlichen Sinne keine anerkannte Berufsausbildung dar sondern ist eine berufliche Weiterbildung bzw. eine Qualifikation, welche nach den Rettungsdienstgesetzen (RDG) der Bundesländer zur Wahrnehmung von bestimmten Aufgaben im Rettungsdienst berechtigt. Den Rettungssanitäter, gibt es als Qualifikation bereits seit 1977. Damals, war der Schwerpunkt noch nicht eine möglichst umfangreiche Ausbildung zu erschaffen sondern zunächsteinmal die Ausbildung zu vereinheitlichen. Zuvor ist es nämlich tatsächlich so gewesen, dass jeder Leistungserbringer im Rettungsdienst, jede Hilfsorganisation mangels übergeordneter Vorschriften die Ausbildung ihres Personals selber geregelt hatte und es somit für Notfallpatienten ein "Lotteriespiel" gewesen ist, wie gut sie versorgt werden, jenachdem, welcher Leistungserbringer gerade kommt. Das ist selbstverständlich nicht längerfristig tragbar gewesen und somit, wurde 1977 erstmals die Qualifikation des Rettungssanitäters durch "Grundsätze zur Ausbildung des Personals im Rettungsdienst (Rettungssanitäter)" des Bund- Länder- Ausschusses Rettungswesen geschaffen. Diese Grundsätze, sind inzwischen 2008 und 2019 überarbeitet worden, wobei man an der Ausbildungsdauer selber keine Veränderungen vorgenommen hat. Diese, beträgt nach wie vor mindestens 520 Stunden, in Vollzeitform absolviert also ungefähr dreieinhalb Monate. Die Aufteilung der Stunden, variiert abhängig davon, welche Grundsätze Anwendung finden. Grundsätzlich, gliedert es sich allerdings immer in einen Lehrgang an einer Rettungsdienstschule mit abschließender Prüfung zum Rettungshelfer, ein Krankenhauspraktikum, ein Praktikum im Rettungsdienst an einer genehmigten Lehrrettungswache und einen Abschluss-/ Prüfungslehrgang mit der Abschlussprüfung zum Rettungssanitäter. Rettungssanitäter, unterstützen in der Notfallrettung den verantwortlichen Notfallsanitäter und ggf. auch den Notarzt bei der Versorgung von Notfallpatienten auf Rettungswagen (RTW) und sind zugleich auch dessen Fahrer. Im qualifizierten Krankentransport, betreuen sie hingegen eigenverantwortlich Patientinnen und Patienten, die keine (akuten) Notfallpatienten sind, die aber einer medizinisch- fachlichen Betreuung und/ oder der Ausstattung des Fahrzeuges bedürfen auf Krankentransportwagen (KTW).

Der Notfallsanitäter, existiert als Berufsbild erst seit dem 01. Januar 2014 und hat den früheren Rettungsassistenten, welcher eine insgesamt zweijährige Berufsausbildung durchlaufen hatte, als höchste nichtärztliche Qualifikation im deutschen Rettungsdienst abgelöst. Die Ausbildung zum Notfallsanitäter, dauert in Vollzeitform absolviert insgesamt drei Jahre und schließt mit einer insgesamt zehnteiligen staatlichen Prüfung am Ende ab. Entsprechend des in §4 Notfallsanitätergesetz (NotSanG) definierten Ausbildungszieles, kommen Notfallsanitäter in allen Bundesländern als verantwortliche Transportführer in der Notfallrettung auf Rettungswagen (RTW) zum Einsatz und versorgen und betreuen hier eigenverantwortlich Notfallpatienten. Hierbei, wenden sie gemäß der rechtlichen Voraussetzungen in §2a NotSanG oder nach der Maßgabe des örtlich verantwortlichen ärztlichen Leiters Rettungsdienst (ÄLRD) auch sogenannte heilkundliche-/ invasive medizinische Maßnahmen wie die Verabreichung von bestimmten Notfallmedikamenten an. Wenn ein Notarzt am Einsatz beteiligt ist, sind sie nach dessen Eintreffen die unmittelbare Assistenzperson und führen ärztlich veranlasste Maßnahmen selbstständig durch.

Mfg

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Rettungsdienst🚑, sehr großes Interesse an Notfallmedizin.