Was heißt es wenn eine Kündigungsfrist "3 Monate zum Monatsende " ist?

5 Antworten

du sendest die Kündigung am 1. August raus --> Also kündigst du zum Monatsende des Novembers

du sendest die Kündigung am 1. August raus --> Also kündigst du ebenfalls zum Monatsende des Novembers

Woher ich das weiß:Hobby

Gerhart  19.09.2024, 17:31

....und warum doppelst du deine Antwort?

Schredder216  20.09.2024, 07:48
@Gerhart

weil ich vergessen hab aus dem unteren 1. August einen 15. August zu machen

Gerhart  20.09.2024, 08:54
@Schredder216

Dann könnte die Kündigung vom 1.8. aber schon zum 31.10. wirksam sein!

Schredder216  20.09.2024, 08:56
@Gerhart

Wieso dann doch nur 2 Monate dazwischen liegen oder täusche ich mich?

Gerhart  20.09.2024, 09:00
@Schredder216

Du täuschst dich, die Kündigungsmonate sind dnn August, September, Oktober, denn die Frist läuft ab 3. Werktag des August zum Monatsletzten des Oktober.

 - (Kündigung, Vertrag)

Denkschulen 
Beitragsersteller
 19.09.2024, 14:36

Also selbst wenn ich am 1. August kündige, muss ich quasi 4 Monate warten?

peterobm  19.09.2024, 14:40
@Denkschulen

so isses, die Kündigungsfrist muss eingehalten werden. das sind nun mal 3 Monate. da der August bereits angefangen hat ... reicht auch der 15. Aug.

Denkschulen 
Beitragsersteller
 19.09.2024, 14:51
@Hafnafir

Also anders als bei Wohnraummietvertrag? Da geht nämlich bis zum 3. Werktag des Monats. Ist ein Vertrag für Stellplätze. Außerdem: "Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und – falls es Fristen zu beachten gibt – dem anderen Vertragspartner spätestens am letzten Werktag vor Beginn der Kündigungsfrist vorliegen."

3 Volle Monate und den laufe3nden Monat dazu. Manchmal wird der SCHRIFTLICHE Eingang noch bis zum 3. Werktag akzeptiert (z.B. in einem Mietvertrag)


Denkschulen 
Beitragsersteller
 19.09.2024, 14:37

Es ist ein Garagenmietvertrag.

Denkschulen 
Beitragsersteller
 19.09.2024, 14:51
@Stukkadierter

Das steht da: Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und – falls es Fristen zu beachten gibt – dem anderen Vertragspartner spätestens am letzten Werktag vor Beginn der Kündigungsfrist vorliegen.

Stukkadierter  19.09.2024, 14:52
@Denkschulen

Ja, dann ist 1. August auch 30.11.

Das ist eine Erläuterung zu dem, was du gefragt hast.

Hat er das echt in den Vertrag geschrieben?

DerHans  19.09.2024, 14:54
@Denkschulen

Dann hätte die Kündigung schon am letzten Werktag im Juli vorliegen müssen.

  1. 1. august zählt meist der august mit, dann zum 31.10.
  2. beim 15. august zum 30.11

DerHans  19.09.2024, 14:54

"spätestens am letzten Werktag vor Beginn der Kündigungsfrist vorliegen."

Maximilian112  19.09.2024, 14:47

Naja, wenn die Kü am 01. zugeht dann sind es eben nicht 3 Monate. Und nach 3 Monaten war gefragt....