Was gilt es hinsichtlich Steuern zu beachten?


30.08.2024, 19:05

Danke im Voraus für alle Antworten, schätze ich sehr wert!!!

1 Antwort

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet
Das verkauft diese dann im Geschäft teurer an Kunden weiter

Unwichtig

Wird Ware an einen Unternehmenskunden im EU-Ausland geliefert, ist die Lieferung grundsätzlich in Deutschland steuerbar, aber steuerfrei nach § 4 Nr. 1 b in Verbindung mit § 6a UStG, wenn die Voraussetzungen des § 6a UStG eingehalten werden. Dann darfst du eine Rechnung ohne Umsatzsteuerausweis ausstellen, die den Vermerk enthält „steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung“ oder „zero-rated intra-community supply of goods“. Zudem muss deine eigene USt ID sowie die des Empfängers auf der Rechnung aufgeführt werden.

Die Lieferung wird in der zusammenfassenden Meldung erfasst und eventuell in der Intrastat-Meldung.

Ob du die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmst ist vollkommen irrelevant in diesem Fall.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit einigen Jahren mache ich "irgendwas mit Steuern"

cxward88 
Beitragsersteller
 30.08.2024, 19:24
Wird Ware an einen Unternehmenskunden im EU-Ausland geliefert

Ist Luxemburg EU-Ausland? Vielleicht habe ich einen Denkfehler, aber müsste es nicht EU-Inland sein?

cxward88 
Beitragsersteller
 30.08.2024, 19:46
@anTTraXX

Alles klar, vielen lieben Dank, hast mir sehr geholfen!

cxward88 
Beitragsersteller
 30.08.2024, 21:27
@anTTraXX

Zwei Fragen noch: Welchen Unternehmenszweck sollte ich angeben? Man sollte es ja allgemein fassen, um nicht ständig ummelden zu müssen.

Habe ich Anspruch auf Gründungsförderungen, die man nur vor der Selbstständigkeit anfordern kann?

cxward88 
Beitragsersteller
 30.08.2024, 22:16
@anTTraXX

Ok danke! Reicht „Ich handle mit Waren“ aus als Zweck? Oder ist das zu abstrakt.

cxward88 
Beitragsersteller
 30.08.2024, 19:18

Vielen Dank für die ausführliche Antwort, anTTraXX.

Ob du die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmst ist vollkommen irrelevant in diesem Fall.

Okay, das heißt solange man in der EU verkauft und ich die von dir genannten Angaben in der Rechnung erfülle, kann ich auch gleich die Nicht-Kleinunternehmer-Lösung wählen, weil ich eh keine Umsatzsteuer zahlen muss, richtig?

Aber muss trotzem eine monatliche Umsatzsteuervoranmeldug an das Finanzamt senden?