Was darf mein Vermieter verbieten?
Hallo Zusammen,
mein Vermieter hat in einem Anlagenblatt aufgeführt, dass ich in der Wohnung in der ich wohne, unter anderem farblich nichts verändern darf.
Dieses Anlagenblatt musste ich natürlich vor Mietbeginn unterschreiben.
Ist das Rechtens überhaupt gültig? Kennt sich da jemand mit Mietrecht aus oder hat Erfahrung damit? Kann er mich deswegen aus der Wohnung kündigen?
Ich meine es handelt sich um ein Schönheitsding und nicht um eine bauliche Veränderung. Ich sollte mich doch in meiner angemieteten Wohnung auch wohlfühlen dürfen oder etwa nicht?
Kann mir jemand weiterhelfen ?
Vielen Dank im Voraus!
Weche Farben hat denn die Wohnung?
alles weiß. Die Wand die ich streichen möchte, soll Sand/Beige sein. In der Anlage steht auch, dass mein Vermieter jemand kommen lässt für farbliche Veränderung.
2 Antworten
Fraglich ist, ob das Anlagenblatt sittenwidrig und somit nichtig wäre. Auf jeden Fall ist es richtig, dass du die Mietsache in dem Zustand zurückgibst, in dem du sie überlassen bekommen hast.
Du kannst machen was du willst.Bei Auszug muss es eben in den Urzustand versetzt werden..