Was darf ein Betreuer?
Was darf ein gesetzlicher Betreuer machen?
Darf er dem Betreuten zwangsweise Medikamente oder Spritzen geben?
Darf er eine andere Person dazu beauftragen?
Darf er den Patienten irgendwie bestrafen, wenn er nicht das Richtige tut?
Oder ist ein Betreuer immer auf die Mitarbeit des Betreuten angewiesen?
5 Antworten
Zu deinen ersten drei Fragen: Nein.
- Nein.
- Jein (Er darf z.B. sehr wohl medizinische Dienste unterrichten, dass du entsprechende Hilfe oder Behandlung benötigst. Sofern er auch die Gesundheitsfürsorge innen hat. Er kann aber nicht einfach sagen "so jetzt da bei dem Spritze rein"
- Bestrafen ist relativ. Wie bestrafen? Sowas wie "Du kriegst keine Genehmigung für ein Haustier" mag für den Betroffenen eine Strafe sein, ist in der Regel vom Betreuungsumfang als Maßnahme aber vollkommen okay.
- Nein ein Betreuer ist nicht immer auf die Mitarbeit des Betreuten angewiesen, sonst würde der Betreuer ja auch gar nicht fertig werden. Insbesondere bei Konstellationen mit Einwilligungsvorbehalt wird sehr viel über den Kopf des Betreuten hinweg entschieden
er darf genau DAS machen was im Betreuerausweis steht. da nachlesen.
du verwechselst offenbar "betreuen" mit "schikanieren" und sklavenhaltung.
zwangsweise spritzen oder medikamente verabreichen ist strafbar, ebenfalls körperverletzung als "strafe"
alles Nein
Ein gesetzlicher Betreuer muss sich um die, ihm zugewiesenen, Bereiche kümmern.
Das kann Finanzen, Aufenthaltsbestimmung, Gesundheit, usw. sein
Das kommt auf den Bereich an, für den er zuständig ist.
Er kann das Geld einteilen, Verträge rückgängig machen, entscheiden, in welches Wohnheim man geht usw.
Und darf der Betreuer etwas anordnen oder erzwingen?