Was bedeutet das?

6 Antworten

Steht doch da, das der Umzug notwendig ist. Also zahlen sie auch.


GutenTag2003  08.09.2024, 14:36

Der Bescheid hat 2 Komponenten

  • Notwendigkeit des Umzugs
  • Überschreitung der der angemessenen Mietkosten
Xandros0506  08.09.2024, 21:24

Da steht zwar, dass der Umzug als notwendig betrachtet wird, aber doch sehr deutlich "Eine Zusicherung kann aufgrund fehlender Angemessenheit nicht erteilt werden".

Die Kosten werden nicht übernommen.

Der Umzug ist zwar notwendig, aber die Kosten für die Wohnung sind nicht angemessen, deshalb wurde die Zusicherung der Kostenübernahme der tatsächlichen Kosten abgelehnt.

Es werden nur in der Tabelle die angemessenen Kosten als Bedarf berücksichtigt, den Differenzbetrag müsstest Du dann aus deinem Regelbedarf für den Lebensunterhalt oder eigenem Einkommen selber zuzahlen.


Anonym38284 
Beitragsersteller
 08.09.2024, 14:50

Was bedeutet dann eine Zusicherung wird nicht erteilt?

isomatte  08.09.2024, 14:56
@Anonym38284

Das deine Kosten der Wohnung nicht angemessen sind, deshalb kann keine Zusicherung der tatsächlichen Kostenübernahme erteilt werden.

Dein Umzug ist zwar notwendig, aber die Kosten für die Wohnung nicht angemessen, ziehst Du dennoch um, würde der angemessene Betrag für die Wohnkosten in der Tabelle als Bedarf berücksichtigt, also max.dieser Betrag laut Tabelle gezahlt der angemessen ist.

Dazu dann noch die tatsächlichen Kosten für Heizung, solange diese angemessen sind, den Betrag darüber hinaus müsstest Du dann auf deinem Regelbedarf für den Lebensunterhalt oder eigenem Einkommen selber zuzahlen.

Da steht dass der Umzugsgrund als notwendig anerkannt wird, Du jedoch nur die angemesse Miete erhältst weil die begehrte Wohnung preislich unangemessen ist. Wenn Du also trotzdem einziehst wirst Du monatlich die Differenz selbst zahlen.

Solche Frage verstehe ich nicht.

Es steht doch alles da.

Der Umzug wird als notwendig angesehen, die neue Wohnung ist jedoch zu teuer.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich war selber schon arbeitslos.

Es werden nur die angemessenen Kosten übernommen. Der Rest ist selber vom Regelsatz draufzahlen