Der Bundestagsabgeordnete Michael Theurer (FDP) hat vorgeschlagen eine Debatte über Artikel 15 Grundgesetz (GG) zu führen und schlug unter anderem vor diesen zu streichen. Art. 15 (GG) sieht die Möglichkeit vor, "Grund und Boden, Naturschätze und Produktionsmittel […] zum Zwecke der Vergesellschaftung" in Gemeineigentum zu überführen. Der Anstoß der Debatte fußt auf die in Berlin stattfindenden Demonstrationen zur Aktion "Deutsche Wohnen enteignen".
Meine fragt hat nun nichts mit dieser politischen Auseinandersetzung zu tun, sondern ist eine juristische.
Kann man rechtlich gesehen einzelne Artikel des GG einfach so streichen? Art. 79, Abs. 1 des GG sagt doch deutlich, dass das Grundgesetz nur durch ein Gesetz geändert werden kann, das den Wortlaut des GG ändert oder ergänzt. Schau ich mir jedoch die Anlage von allen Änderungen des GG an, sehe ich, dass manche Artikel im Laufe der Jahrzehnte einfach weggefallen sind (Zuletzt Art. 74a und 75 GG am 28.08.2006).
P.S. Ich kenne die Ewigkeitsklausel des Art. 79, Abs. 3. Mir geht es hier konkret um Artikel die man ändern oder eben komplett streichen (?) kann.