Warum sollte man sein Geld auf Echtheit prüfen, wenn man es bei Abgabe bei der Polizei nicht ersetzt bekommt?
Ist man denn tatsächlich verpflichtet, alles Geld, das man in Besitz nimmt, auf seine Echtheit zu überprüfen??
Wer mit Falschgeld bezahlt begeht eine Straftat, wie man immer wieder hört.
Das verstehe ich nicht, denn NIEMAND überprüft jeden Geldschein und jede Geldmünze auf Echtheit, wenn er sie bekommt. Das geht doch gar nicht, weil man erstens keine sicheren Prüfmethoden für Geldmünzen und Scheine kennt, und der Aufwand viel zu groß wäre.
Also läuft dieses Gesetz doch komplett ins Leere, oder?
Ich kann mir nicht vorstellen, dass ich mich tatsächlich strafbar mache, wenn ich eine Geldmünze als Zahlungsmittel verwende, oder auf der Bank einzahle, und die Bank, oder der Empfänger die Münze dann als Falschgeld identifiziert und mir zuordnen kann.
Ein guter Rechtsanwalt sollte dann nach meinem gesunden Menschenverstand in der Lage sein zu argumentieren, dass man vom Bürger nicht verlangen kann, jede Geldmünze mit einer garantiert sicheren Methode auf Echtheit zu überprüfen, die er in seinen Besitz nimmt, bzw. die er als Zahlungsmittel verwendet.
Wie sieht das in der juristischen Realität aus?
Und warum macht der Staat so ein eigentlich unsinniges Gesetz, an das sich meiner Meinung nach NIEMAND halten kann?
Hinzu kommt natürlich noch die unsinnige Regelung, dass man den Wert nicht ersetzt bekommt, wenn man tatsächlich Falschgeld bei sich identifiziert hat und es bei der Polizei abgibt. Das vernichtet doch dann endgültig jeglichen Anreiz für den Bürger, sein Geld auf Echtheit zu überprüfen!!
5 Antworten
Wer mit Falschgeld bezahlt begeht eine Straftat, wie man immer wieder hört.
An sich erstmal richtig.
Sofern du aber nicht wusstest, dass es sich um Falschgeld handelt, wirst du dafür auch nicht belangt.
"Wenn der Verausgaber die Fälschung selbst nicht erkannt hat, handelt er ohne Vorsatz und macht sich demnach nicht strafbar"
Bundeskriminalamt: Mache ich mich strafbar, wenn ich Falschgeld weitergebe?
Du würdest ja nicht jeden Schein prüfen, oder? Sondern nur solche, die dir spanisch vorkommen.
Aber wenn dir ein bestimmter Schein schon seltsam vorkommt, ist das bei Kassenpersonal, die noch viel mehr Erfahrung mit Geld haben, noch viel wahrscheinlicher der Fall.
Dann kannst du dich beim Versuch, mit diesem zweifelhaften Schein zu bezahlen, strafbar machen (§ 147 StGB).
Nicht, wenn Du selbst keinen Verdacht hattest, und auch nicht durch Offensichtlichkeit haben musstest. Siehe die Antwort von @SirLucifer97
Ist man denn tatsächlich verpflichtet, alles Geld, das man in Besitz nimmt, auf seine Echtheit zu überprüfen??
Das steht in keinem Gesetz.
Wer mit Falschgeld bezahlt begeht eine Straftat, wie man immer wieder hört.
Man hört sehr viel und,wie hier, meistens Unsinn.
Wie sieht das in der juristischen Realität aus?
Das der § 147 StGB sich lediglich darauf bezieht das man vorsätzlich mit Falschgeld zu bezahlen versucht, also das man wusste das man Falschgeld weitergibt. Das ist in Einzelfällen nicht nachweisbar, was auch der Staatsanwalt weiss. Anders sieht es aus wenn man bein ener Kontrolle ganze Bündel "Blüten" mit sich führt.
Studierst Du Jura?
Nein habe ich nicht. Gesetze gehörten allerdings mein gesamtes Berufsleben lang als Justizbeamter zum täglichen Geschäft. Besonders Straf- Strafprozess- und Strafvollzugsrecht.
Hinzu kommt natürlich noch die unsinnige Regelung, dass man den Wert nicht ersetzt bekommt, wenn man tatsächlich Falschgeld bei sich identifiziert hat und es bei der Polizei abgibt. Das vernichtet doch dann endgültig jeglichen Anreiz für den Bürger, sein Geld auf Echtheit zu überprüfen!!
Na was wäre wohl wenn man Falschgeld ersetzt bekommt? Richtig Damit würde der Staat ja selber die Herstellung von Falschgeld fördern!
Der Staat fordert, das jeder Bürger Sorgsam bei Bargeldvorgängen ist und sich kein Falschgeld andrehen lässt. Eigenverantwortung!
Er bestraft jedoch jeden der Leichtfertig, das Bargeld nicht überprüft und es gar wieder in Umlauf bringt, besonders wenn er es wissentlich machen sollte!
Erst mal danke für Deine Antwort. Dein Argument, warum man den Wert nicht ersetzt bekommt, wenn man Falschgeld abgibt, verstehe ich natürlich, und das ist auch logisch.
Laut Antwort von @SirLucifer97 wird man nicht bestraft, wenn man UNWISSENTLICH Falschgeld ausgibt. Insofern stimmt Dein letzter Satz definitiv nicht.
Hinzu kommt natürlich noch die unsinnige Regelung, dass man den Wert nicht ersetzt bekommt, wenn man tatsächlich Falschgeld bei sich identifiziert hat und es bei der Polizei abgibt.
Oh ja, ich fälsche Geld, geb's bei der Polizei ab, und bekomme echtes Geld dafür
Ja, stimmt... Geht natürlich nicht mit dem Ersetzen des Falschgeldes bei der Abgabe. Aber wie gesagt, das senkt natürlich die Motivation akribisch zu prüfen ob sich Falschgeld in den eigenen Geldbeutel eingeschlichen haben könnte. Zumal man beim Bezahlen mit Falschgeld, von dem man nicht wusste, dass es falsch ist, nicht bestraft wird, außer dass es dann eben auch ersatzlos konfiziert wird.
ALSO ist doch der einfachste Weg mit dem Thema umzugehen, nie prüfen, ob das eigene Geld falsch sein könnte und einfach wie gewohnt damit bezahlen. Kann im schlimmsten Fall maximal das zur Konsequenz haben, was passieren würde, wenn man umständlich prüft, Falschgeld bei sich identifiziert und es bei der Polizei abgibt. Nur dass man dann noch extra zur Polizei gehen musste, was wegfällt, wenn beim Bezahlen vom Verkäufer Dein Geld als Falschgeld identifiziert wird.
Danke, das ist endlich mal eine gute Aufklärung zu dieser Thematik! Studierst Du Jura?