Warmwasserabrechnung durchführen?

3 Antworten

Jeder Wohnung hat also einen eigenen Gasanschluss und damit wohl auch eine eigene Therme, die heizt und Wasser warm macht. Wärmemengenzähler sind somit uninteressant. Jeder zahlt seinen Gasverbrauch und fertig.

Die nicht geeichten Wasserzähler dürfen zu einer Abrechnung gar nicht heran gezogen werden. Das wäre eine Ordnungswidrigkeit.

Macht man es dennoch und jeder Bewohner ist damit zufrieden, wäre es insofern ok, als dass es keinen Richter gibt, wo kein Kläger vorhanden ist.

Wenn aber auch nur einer sich daran stört, dass sein Zähler nicht geeicht ist und somit die Abrechnung nicht stimmen kann, wird es für den Hauseigentümer u. U. ziemlich teuer.

Eine korrekte Aufteilung des Wasserverbrauchs ginge also z. B. durch Aufteilung nach Anzahl Personen je Wohnung.

Ich gehe mal davon aus, dass Warmwasser über Gas erzeugt wird.

Da jede Wohneinheit nen eigen Gaszähler hat, hat sich die Abrechnung der Wärme ja schon erledigt. Denn die Energie für Warmwasser ist ja im Gasverbrauch enthalten.

Die Wassermenge ist aber natürlich getrennt abzurechnen. 2. OG hat ja nen eigenen, ist also auch raus.

Es geht also nur noch darum die jeweilige Wassermenge für EG und 1. OG zu ermitteln.

Wenn ich es so verstehe, dass EG und 1. OG jeweils einen eigenen Wärmemengenzähler haben, dann könnte man dessen Werte durchaus heranziehen um die Schätzung zu verbessern. Geht aber auch nur, wenn beide Wohneinheiten stets mit den gleichen Temperaturen in Vorlauf und Rucklauf arbeiten. Sonst wird es wieder mehr Rechnerei um auf das richtige Mengenverhältnis für das Wasser zu kommen. Da die Zähler aber weder abgelesen wurden noch geeicht sind, sind auch hier entsprechende Unsicherheiten vorhanden.

Daher muss wohl nach Personenzahl oder Wohnfläche abgerechnet werden. Ist dazu was im Mietvertrag vereinbart? Wenn nein, so gilt meiner Auffassung nach die Wohnfläche. Man kann natürlich auch mit beiden Mietparteien noch sprechen und den Vertrag auf Personenzahl ändern.

Wenn möglich, würde ich für die Zukunft einen weiteren Wasserzähler ergänzen. Nur dann kann man sauber und auch fair abrechnen und erspart sich Unmut der Mieter wie z. B. "Nach Wohnfläche ist unfair! Ich wohne alleine in der andern Wohnung leben 3 Personen!" und der andere sagt "Pro Person ist unfair. Wir haben hier nen Säugling, der verbraucht doch kaum was an Wasser! Außerdem füllt der im EG im Sommer alle zwei Tage sein Planschbecken auf, dafür zahle ich doch nicht!"


kurznachgefragt 
Beitragsersteller
 23.09.2024, 11:53

Danke für die Antwort. Und wie berechne ich dann die Warmwasseraufbereitung?

Callidus89  23.09.2024, 12:08
@kurznachgefragt

Kann es sein, dass wir aneinander vorbeireden?

Wasser über den Wasserzähler (und im weiteren über Wohnfläche oder Personenzahl).

Wärme für Warmwasser wird nicht einzeln angerechnet, sondern ist im abzurechnrnden Gasverbrauch mit enthalten kwenn Warmwasser über die Gasheizung erzeugt wird).

Wenn jeder seinen eigenen Gaszähler hat und das warme Wasser sowie die Heizung über eine Wohnungseigene Gastherme erwärmt wird, macht es überhaupt keinen Sinn hier eine Abrechnung zu machen