Wann Urlaub nehmen?

4 Antworten

In vielen Firmen besteht in der Probezeit noch Urlaubssperre. Natürlich geht dein Anspruch nicht verloren

Frag Deinen Arbeitgeber, ob Du Deinen Urlaubsanspruch nach 2025 übertragen kannst. Wenn er damit nicht einverstanden ist, solltest Du Urlaub vor Dezember beantragen.

Wenn der Urlaub nicht genehmigt wird, kannst Du ihn auch abgelten lassen.


Familiengerd  07.09.2024, 19:09

Da der Arbeitnehmer erst in der 2. Jahreshälfte begonnen hat, hat er nur einen zeitanteiligen Urlaubsanspruch, der - formalrechtlich - sofort fällig ist (auch wenn kaum gegen den Willen des Arbeitgebers durchsetzbar).

Auf Wunsch des Arbeitnehmers muss dieser Urlaubsansoruch auf das komplette Folgejahr übertragen.

Wenn der Urlaub nicht genehmigt wird, kannst Du ihn auch abgelten lassen

Nein.

Eine Abgeltung ist nur erlaubt, wenn der Urlaub wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr genommen werden kann.

DerHans  07.09.2024, 17:51

Abgeltung ist rechtlich nur dann möglich, wenn ein Freizeitausgleich nicht MÖGLICH ist. (z.B. weil der Vertrag aufgehoben wird)

bibi110640  07.09.2024, 18:41
@DerHans

So steht es im Gesetz. Aber im beiderseitigen Einverständnis geht das auch. Man muß ja nicht darüber reden.

Familiengerd  07.09.2024, 19:11
@bibi110640

Die Abgeltung würde aber nichts daran ändern, dass der Urlaubsanspruch bestehen bleibt.

Damit würde der Arbeitgeber sich also gegebenenfalls "in die Nesseln setzen".

DerHans  07.09.2024, 20:59
@bibi110640

Der Urlaub soll der Regeneration dienen. Das ist auch im Sinne des Arbeitgebers.

In dem Fall vor Dezember


Fahahaharad 
Beitragsersteller
 07.09.2024, 17:48

Und was wenn ich keinen Urlaub nehme

Familiengerd  07.09.2024, 19:13
@Seanen2020
Dann ist er wohl weg oder?

Nein

Da der Arbeitnehmer erst in der 2. Jahreshälfte begonnen hat, hat er nur einen zeitanteiligen Urlaubsanspruch, der - formalrechtlich - sofort fällig ist (auch wenn kaum gegen den Willen des Arbeitgebers durchsetzbar).

Auf Wunsch des Arbeitnehmers muss dieser Urlaubsanspruch auf das komplette Folgejahr übertragen werden.