wann greifen tierschutz und / oder polizei ein?

5 Antworten

Ruf das Veterinäramt oder Ordnungsamt an. Die können die Haltung überprüfen und dann gibt es Auflagen. Der Hund muss gesichert werden - also z.B. mit einem höheren Zaun. Auch Tierquälerei in Form von Bewerfen mit irgendwelchen Dingen etc. würde ich erwähnen.

Der Hundehalter muss dafür sorgen dass sein Tier niemanden angreift oder belästigt. Also solche Dinge wie mit Deiner Mutter - das geht gar nicht.

Aus Erfahrung kann ich sagen, dass in Südeuropa und vielleicht auch in anderen nicht europäischen Ländern 97 % der Hunde auf die gleiche Art gehalten werden. Fühlt sich der Nachbar gestört, wird einfach ein vergiftetes Wurststück über den Zaun befördert.

Ich bezweifle, dass die Polizei etwas dagegen machen kann. Es kann eben nicht bewiesen wie der Hund gehalten wird.Ein Versuch wäre es trotzdem wert.

Woher ich das weiß:Hobby – beschäftige mich seit meiner Kindheit mit der Natur

Meldet es dem für euch zuständigen Ordnungsamt bzw. Veterinäramt. Die sind zuständig.

Macht Videoaufnahmen von den Vorfällen, dann habt ihr was in der Hand. Anbindehaltung ist verboten. Den Hund mit Gegenständen abzuwerfen ist Tierquälerei und der Hund braucht ein angemessenes Maß an täglicher Bewegung und mentaler Stimulation.

Zudem gehört der Hund sachgemäß gesichert.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Verkauf von Hundetransportsystemen

oOdnungsamt wäre in erster Linie zuständig, wenn dies mit dem anbinden stimmen sollte, wäre das zuständige Veterinäramt zuständig

Fall für verinäramt da kannst es melden und dich erkundigen

Woher ich das weiß:Recherche