Wann dürfen BW Soldaten schießen?

5 Antworten

Wachsoldaten dürfen auf Personen nach Warnung und Warnschuß schießen, wenn diese nicht stehen bleiben oder zu fliehen versuchen und um schwere Angriffe auf Güter der BW zu verhindern, auch auf Menschenmengen, um schwere Gewalttaten gegen die Bw zu verhindern. Der Wachsoldat ist gehalten, zunächst möglichst mildere Mittel anzuwenden und den Täter nur angriffs- oder fluchtunfähig zu machen.
Insofern gelten für Soldaten teilweise sogar strengere Maßstäbe als für Zivilisten bei Notwehr gem. § 32 StGB, da gilt nämlich kein Vehältnismäßigkeitsprinzip.

Wenn Einsatzkräfte schon alarmiert sind und dazu kommen, besteht ganz schnell die Gefahr, dass der Held als Terrorist gesehen und erschossen wird .....

Ansonsten spricht nix dagegen, aber wenn bei so einer unkoordinierten Heldenaktion was schief ginge, dann gute Nacht.

Können - sollen - dürfen sind in diesem Szenario Weltunterschiede.

Bei der Wachbelehrung wurden wir angewiesen einen Angreifer ein mal in den Bauch zu schießen, wenn die Kaserne bedroht ist. Klingt zielführend.
Selbstverständlich hat der Wachsoldat scharfe Munition im Magazin.

Bei einem gerade stattfindenden Terroranschlag darf jeder schießen. Und jede andere Waffe oder Form der Verteidigung nutzen, die einem in die Finger fällt, um diesen "gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff zu beenden". Das ist quasi die Definition von Notwehr.

Allerdings werden insbesondere Profis dabei auch immer versuchen, die Täter möglichst lebend zu bekommen. Denn nur dann kann über Verhöre herausgefunden werden, ob sie allein gehandelt haben oder ob es noch Hintermänner gibt, die es noch zu suchen und festzunehmen gilt.

Es gelten die selben Gesetze wie für jeden anderen.

Also: ja.

#Notwehr