Wann Arbeitssperre?

2 Antworten

Eine Sperrzeit kann verhängt werden, wenn man den Verlust des Arbeitsplatzes alleine oder mit zu verschulden hat.

Zusätzlich dann, wenn man sich nicht rechtzeitig arbeitssuchend meldet.

(Vorl. Hinweis in eigener Sache: manche kennen mich vielleicht noch unter dem Benutzernamen: "Agamemnon712".)

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich war selber schon arbeitslos.

Arbeitssperre bekommst du nie.

Aber das ALG kann gesperrt werden, wenn du den Jobverlust selbst herbeigeführt hast.

Bei einem befristeten Arbeitsverhältnis musst du dich mindestens 3 Monate vor Ablauf arbeitssuchend melden.