Während Ausbildung Gewerbe Anmelden?

2 Antworten

Hallo Maxim,

Ja, wenn Du 18 bist, darfst Du ein Gewerbe anmelden.

Ich empfehle Dir vorher gut zu recherchieren, wie Du Kunden finden wirst, was Du bei der Buchhaltung beachten musst, welche Anträge Du ans Finanzamt senden musst, usw. Es gibt von der IHK kostenlose Gründerseminare.

Verdienen darfst Du beliebig viel, 😊👍 aber es gibt einige Grenzen wo es besondere Regeln gibt, weiter unten findest Du dazu Infos.

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Hier meine Standardantwort an Gründer, da findest Du viele Infos: 😊🙏

Ein Einzelunternehmen kannst Du beim Gewerbeamt anmelden.

Anschließend musst Du für das Finanzamt den "Fragebogen zur steuerlichen Erfassung" abgeben, das geht über die Elster Webseite. Es wird kein Brief mehr verschickt, Du musst von Dir aus auf Elster gehen und den Fragebogen absenden, kannst Du direkt 1 Tag nach der Anmeldung im Gewerbeamt tun. Erst danach bekommst Du Deine gewerbliche Steuernummer, die Du ja brauchst um Rechnungen zu schreiben. Beim Fragebogen kannst Du auch die "Kleinunternehmerregelung" beantragen wenn Du unter 22.000 EUR Umsatz bleibst. Dann darfst Du alle Deine Belege und Rechnungen ohne Umsatzsteuer buchen.

Wenn Du im Nebenberuf gründest, musst Du Deinen Arbeitgeber informieren über Deine Tätigkeit, der darf aber nicht Nein sagen, solange Du nicht übermüdet zur Arbeit kommst oder in Konkurrenz gehst.

Es ist sehr empfehlenswert, ein Gewerbliches Konto zu eröffnen, auch wenn es keine Pflicht ist, bei Einzelunternehmen / GbRs.

Dein Krankenversicherungs-Status ändert sich von "gesetzlich versichert" in "privat oder freiwillig gesetzlich" nur dann, wenn Du im Gewerbe mehr als 538 EUR/Monat verdienst. Oder wenn Du mehr als 20 Stunden pro Woche im Gewerbe arbeitest. Solange Du darunter liegst und weiter als Angestellter arbeitest, bleibt alles unverändert. Wenn der Versicherungsstatus sich ändert, empfehle ich, sich freiwillig gesetzlich zu versichern. (Die privaten Krankenversicherungen sind zwar sehr günstig in jungen Jahren aber extrem teuer im Alter. Ein Kollege zahlt jetzt 2000 EUR pro Monat wo er 70 Jahre geworden ist.)

Nach der Gründung melden sich bei Dir ggf. noch die IHK (oder HWK), die GEZ, die Berufsgenossenschaft, wo Du Dich ggf. dann anmelden musst.

Als Einzelunternehmer oder GbR bist Du verpflichtet "einfache Buchhaltung" zu führen, das beinhaltet eine Liste mit allen Deinen Einnahmen und allen Ausgaben. Das kann man theoretisch sogar in einem guten Excel Sheet machen. Schöner und Professioneller ist aber eine Buchhaltungssoftware wie Sevdesk oder Lexware.

Beachte, dass Du rechtskonforme Rechnungen (oder Quittungen) ausstellen musst: https://qonto.com/de/blog/business/rechnungsstellung/quittung-oder-rechnung-kleinunternehmer

Wenn man keine Kleinunternehmerregelung beantragt, ist es mit einer Buchhaltungssoftware viel einfacher die Umsatzsteuer-Voranmeldung (UStVA) direkt aus der Software ans Finanzamt zu senden. Üblicherweise muss man bis zum 10 Tag des Folgemonats die UStVA ans Finanzamt senden, sonst drohen Strafgelder. 🙏 Bei Quartalsmäßigen Abgabe muss man z.B. für (Jan+Feb+Mrz) die UStVA bis zum 10. April abgeben.

Steuern zahlst Du den Gewinn, den Du mit der EÜR - Einnahmenüberschussrechnung ermittelst. Die Summe aller Einnahmen minus die Summe aller betrieblichen Kosten = Dein Gewinn. Wie viel Steuern zu bezahlst hängt davon ab wie viel Du insgesamt in Summe aller Deiner Einkünfte verdient hast, also Angestelltenverhältnis + Gewerbe + Sonstiges. Mithilfe des Einkommensteuerrechner kannst Du Deine Steuerlast ausrechnen, trage da die Gesamtsumme ein.

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Am Ende jeden Jahres musst Du über Elster folgende Erklärungen ans Finanzamt senden:

  • Die EÜR - Einnahmenüberschussrechnung (Formular auf elster.de)
  • Eine Umsatzsteuererklärung (entfällt ab 2024 für Einzelunternehmen mit Kleinunternehmerregelung)
  • Deine Einkommensteuererklärung mit Anlage G (die den Gewinn aus der EÜR enthält) (oder Anlage S für Freelancer)
  • Gewerbesteuererklärung ist notwendig ab >24.500 EUR Gewinn

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Freibeträge:

  • bis 538 EUR Gewinn pro Monat: Du brauchst keine zusätzliche Krankenversicherung
  • bis 11.604 EUR Jahreseinkommen aus allen Einnahmequellen zusammen: Du bezahlst keine Einkommensteuer, musst die Steuererklärung aber dennoch abgeben wenn Du ein Gewerbe hast.
  • bis 22.000 EUR Umsatz: Du darfst die Kleinunternehmerregelung beantragen (musst aber nicht)
  • bis 24.500 EUR Gewinn: Keine Gewerbesteuer

anTTraXX  22.09.2024, 20:02
bis 538 EUR Gewinn pro Monat: Du brauchst keine zusätzliche Krankenversicherung

Die Einstufung ist doch eigentlich ob das Gewerbe im Nebenerwerb erfolgt. Und die Einstufung ist abhängig von Umfang und der Höhe der Einkünfte

GandalfAwA  22.09.2024, 22:34
@anTTraXX

Hallo anTTraXX, interessant, Danke. Bei der AOK wird aber gesagt bis 538 EUR, weil das als Geringfügig gilt wie bei Minijobs, bis dahin fallen keine Extra Gebühren an.

Vielleicht ist es bei anderen Krankenversicherungen anders? 🙏

muss ich meinen Arbeitgeber Informieren?

I.d.R. steht im AV, ob du deinen AG informieren musst. Er muss es wissen, darf es dir aber nicht verbieten, solange das Gewerbe nichts mit dem Gewerbe deines AGs zu tun hat.

darf ich soviel Verdienen wie ich will?

Im Prinzip ja, du musst nur aufpassen, dass du bei dem geringen Einkommen durch die Ausbildung nicht plötzlich so viel mehr verdienst, dass du bei der Krankenkasse als Selbstständiger giltst und dann Arbeitnehmer & Arbeitgeberanteil selbst bezahlen musst. Wenn du weiterhin über deine Arbeitsstelle versichert bleiben willst, solltest du deine Jahreseinnahmen geringer als dein Azubi-Gehalt halten. Immerhin bringt das den Vorteil, dass du die Kleinunternehmerregelung anwenden kannst und keine Umsatzsteuer berechnen musst.

was muss ich bei der Gewerbe Anmeldung beachten?

Kommt auf das Gewerbe an. Welches ist es denn?