vorladung polizei .?
Ist es besser wenn man eine Tat nicht begangen hat bei der Vorladung nur zu sagen ich war es nicht , oder alles wie es passiert ist (auch wenn ich es nicht war) zu erzählen
7 Antworten
Nein.
Man sollte zu einer Vorladung als Beschuldigter niemals auch nur erscheinen, es sei denn man hat sich mit einem Anwalt abgesprochen und kann sich sicher entlasten.
Man muss da nicht hingehen und sollte von diesem Recht Gebrauch machen.
Die Vernehmung eines Beschuldigten bei der Polizei dient ausschließlich dazu, diesen in die Pfanne zu hauen.
und kann sich sicher entlasten.
Mann muss sich auch gar nicht entlasten, indem man einfach Schweigt selbst wenn man hingeht. Denn "Entlasten" und "Verantworten" muss man sich gegenüber dem Gericht bzw. der Staatsanwaltschaft, nicht gegenüber der Polizei.
Es ist besser, zu einer polizeilichen Vorladung gar nicht erst zu erscheinen.
Ja, die "Wer nichts getan hat, hat auch nichts zu befürchten"-Fraktion. Unglaublich naiv.
Die wollen das halt 'richtig' stellen und denken sie haben nix gemacht und daher auch nix zu verbergen. oO
Da muss man nicht hin...
Erzähle die Wahrheit bzw. wende Dich an Deine Erziehungsberechtigten.
Aus Juristensicht: Bitte nichts sagen. Wirst du einer Straftat bezichtigt, geh zum Anwalt und besprich das mit ihm/ihr. Bitte auf keinen Fall einfach so zur Polizei und offen Stellung nehmen (egal in welcher Form).
Sehen viele hier meist anders.
Weil sie keine Ahnung haben!