Vorladung?

DarkGalaxyMan  22.09.2024, 00:16

Bist du dir da ganz sicher, daß du niemanden verletzt hast?

Kayrakuvvet01 
Beitragsersteller
 22.09.2024, 00:20

200% sonst würde ich das ja verstehen mit dem brief

5 Antworten

Da die Vorladung nicht von der Staatsanwaltschaft kommt, bist du nicht verpflichtet zu erscheinen. Aussagen, egal welcher Art, können dich schnell in Schwierigkeiten bringen, wenn diese achtlos getätigt werden. Nicht immer möchten die Polizisten dann dabei behilflich sein die Unschuld zu beweisen oder hinzunehmen. Daher "Reden ist Silber, Schweigen ist Gold". Die Staatsanwaltschaft muss beweisen dass du etwas gemacht hat, und bis dahin musst du nicht mache, nicht mal deine Unschuld beweisen

Ggf sollte ein Rechtsanwalt mit Schwerpunkt im Strafrecht kontaktiert werden.

Einer polizeilichen Ladung musst du nicht folgen. Gehe stattdessen zu einem Anwalt, der kann Akteneinsicht beantragen und dir auch sagen, wie du aus der Nummer wieder rauskommt, bzw dich vor der Staatsanwaltschaft vertreten.

Bitte korrigieren den Post in Sachen Daten des Polizeibeamten.

Diese Vorladung nehmen und sehr zeitnah einen Rechtsanwalt mit Fachgebiet Strafrecht aufsuchen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

wenn du nahe münster wohnst, dann geh hin und kläre das. wenns n weiterer weg ist, ruf an und frag ob du woanders ne aussage dazu machen kannst. du hast ja bestimmt ein alibi, wenn du da ewig nicht warst.