Vorfahrt genommen und Unfall verursacht. Teilschuld?

4 Antworten

Sollte der Unfallverursacher die Strafanzeige anfechten wird es zu einem Gerichtsverfahren kommen wo safe auch Sachverständige hinzugezogen werden.

Damit können alle Zweifel definitiv ausgeräumt werden.

Sollte er die Anzeige nicht anfechten und die Beweislage eindeutig sein wird er eine Strafe bekommen und du wirst entschädigt.

Und wie kann er das beurteilen? Muss er es beweisen oder ich? (Ich weiß, am besten sollte ich den Anwalt fragen 🙂).

Wenn die Schuldfrage gerichtlich geklärt wird, wird wahrscheinlich ein entsprechendes Gutachten beautragt. Dabei kann anhand der Schadensbilder, dem Unfallort etc. durch ein forensiches Gutachten ziemlich genau die Geschwindigkeit (auf den Km/h) und die Möglichkeit des Gesehenwerdens zur Klärung kommen.

Hier sollte günstiger Weise der Verursacher Klagen, dann kann er das Gutachten bevorschussen.

Weiterhin bleibt eine Teilschuld von 25% auch in klaren Fällen durchaus im Raum.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

Hallo Bea17,

Hast Du bei der KFZ Versicherung vom Unfallverursacher (der vom Parkplatz gekommen ist) einen Fall eröffnet?

Wenn ja, ist alles gut, bespreche alles mit dessen Versicherung. Der Polizeibericht ist ein Beweisstück dass Du der Versicherung zusenden solltest.

In der Regel wird ein Gutachten erstellt, und im Gutachten wird ausgerechnet anhand der Schadenswirkung, wie hoch Deine Geschwindigkeit beim Aufprall gewesen ist.

Wenn Du bei rund 50 km/h gewesen bist, muss die Versicherung Dir recht geben und falls sie auf die Idee kommen zu sagen, Du hättest 30% Mitschuld, musst Du Einspruch einlegen und zur Not einen Rechtsanwalt beauftragen.

Deine eigene Versicherung solltest Du auch informieren über den Unfallhergang und dass Du keine Mitschuld hast.


bea17 
Beitragsersteller
 27.08.2024, 17:13

Hallo, danke für deine Antwort. Ich habe den Unfall einen Tag darauf meiner Versicherung gemeldet und seiner nach vier Tagen, weil ich ein Mietauto gebraucht habe. Da habe ich dann erfahren, dass er den Unfall noch gar nicht gemeldet hatte.
Seine Versicherung hat ihn dann versucht mehrmals zu kontaktieren. Und nach 3-4 Wochen dann endlich erreicht und er streitet seine Schule leider ab. Seltsam aber, dass er bis heute (zwei Monate später) gar nichts von mir bzw. meiner Versicherung beansprucht, wenn ich auch schuld sein soll. Sein Auto war nämlich auch nicht mehr fahrbereit.

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bea17 
Beitragsersteller
 27.08.2024, 17:17
@bea17

Seine Schuld* und nicht Schule 🤨

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GandalfAwA  27.08.2024, 17:39
@bea17

Hallo Bea,

Alles klar, super gemacht. 😊

  • Hast Du (oder die Versicherung) schon ein Gutachten beauftragt?
  • Erst nach dem Gutachten weis man wer Schuld hat und wie hoch der Schaden ist.
  • Das Gutachten dann an die Versicherung von ihm schicken
  • Die Kosten vom Gutachten muss auch die Versicherung von ihm erstatten
  • Die Mietwagenkosten an die Versicherung von ihm schicken
  • Den Polizeibericht an die Versicherung von ihm schicken
  • Anrufen, nachfragen, wie lang es noch dauert. 😉🙏
  • Auch Heilungs- und Folgekosten bei Verletzungen (Arztrechnungen, Hilfsmittel, Reha-Kosten etc.) Schmerzensgeld (auch bei psychischen Verletzungen) Verdienstausfall, kannst Du und Deine Freunde bei der Versicherung geltend machen.

Normal darf man nur bis zu 14 Tage einen Mietwagen nehmen, ich hoffe Du bist nicht deutlich darüber inzwischen?

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bea17 
Beitragsersteller
 27.08.2024, 18:05
@GandalfAwA

Ich habe ein Gutachter über den Schaden des Autos. Jedoch steht da nicht wer schuld ist. Das Auto hatte ich genau 14 Tage, aber mein Auto ist ja leider ein Totalschaden und daher musste ich ein neues kaufen. Das hat natürlich etwas gedauert bis ich das passende gefunden habe und nach dem Kauf konnte ich es erst drei Wochen später abholen. Solange haben sie für TÜV etc. Gebraucht. Kennst du dich zufällig auch mit Aufwandsentschädigung aus? 😊

Die Ermittlungsakte der Polizei lässt leider seit zwei Monaten auf sich warten und die Versuchung will diese um alles zu prüfen.

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GandalfAwA  27.08.2024, 18:13
@bea17

Hallo Bea,

Tut mir leid dass es so schwierig ist. 🙏

  • Du hast also das Gutachten, dass die Schadenshöhe definiert, richtig? Schon gesendet an die Versicherung?
  • Die Polizei füllt normalerweise immer eine DIN A4 Seite direkt am Unfallort aus, wo man sieht wie der Unfallhergang ist. Hast Du diesen Zettel noch? Da sieht man wer Verursacher gewesen ist.
  • Hast Du Fotos vom Unfall?
  • Du kannst auch eine eigene Skizze zeichnen, abfotografieren und versenden an die Versicherung
Wie hoch ist die Aufwandsentschädigung nach einem Unfall, welche die gegnerische Versicherung zahlen muss?
In der Rechtsprechung werden Kosten zwischen 25 und 30 Euro erstattet, wobei die Summe im Einzelfall auch abweichen kann.
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bea17 
Beitragsersteller
 27.08.2024, 18:23
@GandalfAwA

Genau. Ein Gutachten wo die Schadenshöhe definiert ist

Ohje, den Unfallbericht habe ich gar nicht bekommen.

Tatsächlich hat die Polizei gute Fotos gemacht. Sogar von oben mit Hilfe einer Drehleiter der Feuerwehr. Ich hoffe das steht alles in der Ermittlungsakte.

Danke für deine Infos 🙏🏼

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GandalfAwA  27.08.2024, 18:33
@bea17

Die Polizei rückt die Fotos nicht gerne raus, hoffentlich hast Du Glück.

Den Unfallbericht nochmal anfragen. 😊🙏

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bea17 
Beitragsersteller
 27.08.2024, 18:42
@GandalfAwA

Ohje, okay! Ich dachte die machen Fotos um den Hergang zu ermitteln, aber dass sie die Fotos für sich behalten, war mir nicht klar.
Ich habe ein Foto von der gesamten Unfallstelle. Wo man erkennen kann wie die Autos stehen und wie die Straßenverhältnisse sind.
Nochmal: herzlichen Dank für deine wertvollen Tipps und Informationen

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GandalfAwA  27.08.2024, 18:45
@bea17

Sehr gerne, Bea. 😊👍

Gut, dass Du immerhin ein Foto hast von der gesamten Unfallstelle, das ist sehr viel wert und es beweist Deine Skizze oder die Skizze vom Unfallbericht.

Alles schön an die Versicherung senden und die Bitte äußern schonmal die ersten Sachen Dir zu erstatten, da die Schadenslage laut Polizei ja eindeutig ist. 😉🙏

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Grundsätzlich trifft dich die Beweislast. Ob ein Richter dem Verursacher glaubt und ob eine evtl. zu hohe Geschwindigkeit überhaupt Auswirkung auf die Schadenquote hat, wird sich zeigen.

Warum hast du keine Vollkasko, wenn ein Schaden an deinem Auto dich finanziell so stark belastet?


PolluxPM  27.08.2024, 17:07

Das ist Unsinn! Die Polizei vor Ort legt, wenn es die Umstände hergeben den Verursacher fest. Das ist hier der vom Parkplatz in den fließenden Verkehr einfahrende. Daher hat er auch die Anzeige wegen eines Verkehrsverstoßes erhalten. Schadensrechtlich gilt hier der "Beweis des ersten Anscheins", demnach ist derjenige der hier die Vorfahrt missachtet der Verusacher und damit voll haftpflichtig! Wenn dieser jetzt meint die Ursache liegt im zu schnellen fahren des anderen Beteiligten, so spricht der Anscheinsbeweis dagegen! Der hier als Verursacher geführte ist in der Beweispflicht, er muss den Anscheinsbeweis widerlegen und die Theorie, das ein angeblich zu schnelles fahren des anderen ursächlich ist, beweisen! Sollte ihm das, was ich nicht erwarten würde gelingen, könnte das Gericht die Haftung aufteilen.

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grandy52  27.08.2024, 17:11
@PolluxPM
Die Polizei vor Ort legt, wenn es die Umstände hergeben den Verursacher fest.

Nein, DAS ist Unsinn. Die Schuldfrage klärt einzig und allein ein Gericht.

Den Rest habe ich in meiner Antwort auf den Kommentar schon längst klargestellt.

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bea17 
Beitragsersteller
 27.08.2024, 17:20
@PolluxPM

herzlichen Dank für deine Antwort. Was du schreibst, habe ich genauso auch vor ein paar Tagen recherchiert und es ist schön zu lesen, dass jemand anderes es auch so schreibt

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PolluxPM  27.08.2024, 17:37
@grandy52

Ich habe auch nichts von Schuldfrage gesagt.

Die Polizei legt vor Ort den Verursacher fest! Die Anzeige ist ein Owianzeige die durch die Bußgeldstelle bearbeitet wird, keine Strafanzeige! Erst wenn der in dem Verfahren Betroffene Widerspruch einlegt kommt es zu einer Gerichtsverhandlung!

Bei 99% der Fälle geht das gar nicht vor Gericht! Die Versicherung des Vorfahrtmissachters wird, nach Akteneinsicht feststellen, dass es schwer wird hier den Anscheinsbeweis zu erschüttern und wird zahlen, ob der Fahrer das gut findet oder nicht! Und sollte er gegen sein Bußgeld wegen des Vorfahrtverstoßes vor Gericht ziehen, prognostiziere ich ein Verurteilung zu 99%! Der Verweis auf das angeblich zu schnelle fahren dürfte dort als Schutzbehauptung gesehen werden!

Und die zivilrechtliche Beweislast trägt in diesen Fällen der von der Polizei als Verursacher festgelegte Fahrer!

Für den Verkehrsverstoß "Vorfahrt", oder den "Vorwurf, sie beachteten bei der Ausfahrt aus einem Grundstück nicht den Vorrang des fließenden Verkehrs, es kam zum Unfall" ist die Verfolgungsbeörde zuständig. Der Beweis ergibt sich aus dem objektiven Ablauf des Verkehrsvorgangs, den örtlichen Begebenheiten, Beschilderung, dem Schadensbild der Fahrzeuge, und den Zeugenaussagen.

Der Hinweis auf die Geschwindigkeit hat offenbar, vor Ort nicht verfangen, weil es keine objektiven Anhaltspunkte für ein solche gab!

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PolluxPM  27.08.2024, 17:41
@PolluxPM

Wenn die Polizei objektive Zweifel hat und keinen Verursacher festlegen kann. Wird auf dem Bericht "Ordnungsnummern" frei gewählt angekreuzt. Ansonsten ist die Ordnungsnummer 01 der Verursacher und die Versicherer übernehmen das in 99% der Fälle!

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grandy52  27.08.2024, 17:44
@PolluxPM
Ich habe auch nichts von Schuldfrage gesagt.

Um die geht es aber nunmal.

Die Anzeige ist ein Owianzeige die durch die Bußgeldstelle bearbeitet wird, keine Strafanzeige!

Mit Sicherheit nicht, denn anhand der Schilderung geht es um die fahrlässige Körperverletzung.

Die Versicherung des Vorfahrtmissachters wird, nach Akteneinsicht feststellen, dass es schwer wird hier den Anscheinsbeweis zu erschüttern und wird zahlen, ob der Fahrer das gut findet oder nicht! 

Ach, du warst also dabei. Dann kannst du dich ja gleich als Zeuge melden, das macht es wesentlich leichter.

Wie ein Haftpflichtversicherer hier reagiert kommt wesentlich darauf an welcher Versicherer es ist. Es gibt da so Spezis (z.B. die HUK), da gebe ich dir Brief und Siegel, dass die nicht einfach so einen Schaden reguliert, wenn ihr VN auch nur ansatzweise etwas sagt, was die Haftung in Frage stellt.

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PolluxPM  27.08.2024, 17:56
@grandy52

Dann kommt auf dem Vordruck ein Kreuz dazu, "Verkehrsunfallanzeige" wird gefertigt und eines bei der Sachverhalt enthält Ordnungswidrigkeiten! Die Bußgeldstelle wird ihr Verfahren dann nach dem Strafverfahren wegen fahrlässiger KV bearbeiten, falls es der Staatsanwalt nicht gleich mit abarbeitet, da hat sie Spielraum. Die Verletzungen führen nur dazu das die Polizei die Unfallaufnahme besonders sorgfältig durchführt und das Verfahren insgesamt länger dauert, das angebliche "zu schnell fahren" wird dabei von der Polizei mit untersucht... und wenn die Ordnungsnummer festgelegt ist, basiert das auf den Fakten und es wird sehr, sehr schwer für den als 01 geführten das zu widerlegen und den Nachweis zu führen, daß der andere den Unfall verursacht hat!

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PolluxPM  27.08.2024, 18:00
@grandy52

Ja und diese Spezies spekulieren darauf, daß die Leute sich das gefallen lassen... hatte ich schon mehrfach, spätestens wenn dann die Klage bei Gericht liegt wird gezahlt... dazu kommt dann der Satz: "Zahlung erfolgt ohne Anerkennung einer Rechtspflicht" um ja das letzte Wort zu haben!

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PolluxPM  27.08.2024, 18:05
@grandy52

Es muss auch Unterschieden werden für was jeweils gehaftet wird. Was das Fahrzeug angeht ist die Sache klar bei 01. Wenn sich die Insassen aber verletzt haben weil sie nicht angeschnallt waren oder Ladung aus dem Kofferraum umherflog. So kann es was die Haftung für die Verletzungen und die Strafbarkeit der fahrlässigen KV angeht ein anderes Ergebnis geben! Die Haftung für den Schaden am Fahrzeug wird das nicht ändern!

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bea17 
Beitragsersteller
 27.08.2024, 18:12
@grandy52

Wow! Danke 🙏🏼 vor Ort hat der Polizist mir geraten eine Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung zu stellen. Ich war erstmal unsicher und überfordert. Aber meine Kinder wurden auch verletzt, daher habe ich eine gestellt.

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bea17 
Beitragsersteller
 27.08.2024, 18:13
@bea17

Ja, das könnte sein, dass die Versicherung mich verunsichert möchte und denkt ich lasse mir alles gefallen.

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PolluxPM  27.08.2024, 20:44
@bea17

Wie gesagt nicht verunsichern lassen! Die gegnerische Versicherung muss auch ihren Anwalt zahlen! Insofern würde ich einen Anwalt einschalten, der Ihre Rechte vertritt!

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bea17 
Beitragsersteller
 27.08.2024, 16:34

Also ich bin auf der Vorfahrtsstraße und mir fährt ein Auto rein, weil er nicht sorgfältig war und ich muss beweisen nicht schuldig zu sein? Das ist heftig

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grandy52  27.08.2024, 16:39
@bea17

Ich habe mich da etwas unglücklich ausgedrückt. Grundsätzlich trifft denjenigen, der Schadenersatz will, die Beweislast. Das ist schon korrekt. Aber der Beweis des ersten Anscheins spricht hier in dem Fall natürlich gegen ihn. Wenn er einfach so sagt "bea war zu schnell" nützt ihm das nicht viel. Aber es kann bedeuten, dass die gegnerische Haftpflicht die Regulierung zum Teil ablehnt und dann liegt es an dir zu klagen.

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bea17 
Beitragsersteller
 27.08.2024, 16:48
@grandy52

Oh, okay. Danke für die ausführliche Erklärung. Ich habe mich aber tatsächlich auch etwas blöd ausgedrückt. Ich habe einen Vollkaskoversicherung für mein Auto. Bin aber durch den Fall ganz schön durch den Wind 😵‍💫

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GandalfAwA  27.08.2024, 17:00
@bea17

Wenn Du Vollkasko hast, wirst Du in jedem Falle den Schaden ersetzt bekommen:

Wenn der andere Schuld ist, von seiner Versicherung

Wenn Du Mitschuld hättest, von Deiner Versicherung

Du bekommst aber nur den Restwert, als wenn der Wagen neu 20 Tsd gekostet hat und im Aug 2024 nur noch 11 Tsd wert ist, bekommst Du nur die 11 Tsd.

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grandy52  27.08.2024, 17:12
@GandalfAwA

Es wird nicht der Restwert sondern der Wiederbeschaffungswert reguliert.

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GandalfAwA  27.08.2024, 17:31
@grandy52

Hallo grandy, Danke für Deinen Hinweis. Genau, falscher Begriff von mir.

Der Wiederbeschaffungswert wird erstattet, richtig. 😊 👍

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